Eigene Tasche beim Einkauf?

MCoekostrom2  12.07.2022, 12:46

Gibt es eine irrelevantere Frage?

Noahcom 
Fragesteller
 12.07.2022, 12:48

Ich wat noch nie in meinem Leben alleine einkaufen ( außer um eine Cola zu kaufen )

MCoekostrom2  12.07.2022, 12:49

Wie alt bist du?

Noahcom 
Fragesteller
 12.07.2022, 12:49

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MCoekostrom2  12.07.2022, 12:50

WTF

Noahcom 
Fragesteller
 12.07.2022, 12:51

Ja du hasst wahrscheinlich schon mit 8 den wocheneinkauf gemacht weil dein Father heroin abhängig war

10 Antworten

Das darfst du nur, wenn du von jeweiligen Händler die Erlaubnis dazu eingeholt hast. Ansonsten liegt hier ein Gewahrsamsbruch vor. Der ist zwar nicht strafbar, aber kann auf zivilrechtlicher Ebene Konsequenzen haben, bis hin zum Hausverbot. Nur weil es in manchen Geschäften geduldet wird, heißt das nicht, dass man es überall darf.

Klar, das darfst du. Musst halt an der Kasse nur alles auspacken.

Übrigens dürfen Kassierer nicht in deine private Tasche schauen. Ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.


verreisterNutzer  12.07.2022, 13:43

Aber sie dürfen die Polizei holen, wenn du es verweigerst.

Insofern ist das irrelevant, wenn man die Zeit nicht hat, um auf die Polizei zu warten.

Wenn Du auf dem Zebrastreifen angefahren wirst und stirbst, kannst Du auch sagen, ABER ICH HATTE RECHT!

Das ist so brutal typisch DEUTSCH!

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verreisterNutzer  12.07.2022, 13:58
@t0b3berlin

Oder den Korb anheben im Einkaufswagen kommt bei mir auch immer wieder vor. Da verweigere ich mich natürlich nicht.

Und von mir aus dürfen sie auch in die Taschen schauen.

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Cokedose  12.07.2022, 19:24
@t0b3berlin
Nur bei berechtigtem Verdacht.

Und der liegt vor, wenn jemand unbezahlte Ware einsteckt.

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Nach dem Bezahlen auf jeden Fall. Wenn du die Waren aufs Band gelegt hast, solltest du der Kassiererin die leere Tasche zeigen. Gegen die Mitnahme einer eigenen Tasche ist jedenfalls nichts einzuwenden.

Ja, machen voll viele. Manchmal, wollen die dann kurz gucken, wenn es nicht sowieso ein Beutel ist, den man dann offensichtlich leer und zusammengeknüllt in der Hand hält.

Kannst Dir aber auch einfach ´nen Korb nehmen.

Ja, warum nicht? Wie kommst Du drauf, das das nicht gehen würde?

Du musst halt nur alle Waren an der Kasse aufs Band legen.


Cokedose  12.07.2022, 19:25
Ja, warum nicht? Wie kommst Du drauf, das das nicht gehen würde?

Wahrscheinlich weil es nicht erlaubt ist.

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verreisterNutzer  12.07.2022, 19:47
@Cokedose

Ich gehe schon immer mit meinem Rucksack einkaufen und tue dort die Sachen rein und packe sie an der Kasse wieder aus Punkt bisher hat sich noch niemand beschwert oder irgendwas gesagt.

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Cokedose  12.07.2022, 20:12
@verreisterNutzer

Das heißt nicht, dass es nicht eines Tages passieren kann und entsprechende Konsequenzen nachbsich zieht. Denn es ist und bleibt ohne Erlaubnis des Eigentümers ein Gewahrsamsbruch. Ob jemand eine Flasche Wodka in die Jackentasche steckt oder du einen Salat in den Rucksack - es ist und bleibt das gleiche Vergehen.

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verreisterNutzer  12.07.2022, 22:04
@Cokedose

Ich muss aber nur alle Waren aufs Band legen. Das war's dann auch schon. Ich kann mir durchaus im Laden etwas in die Tasche stecken. Solange ich es an der Kasse aufs Band lege, sehe ich da kein Problem.

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Cokedose  13.07.2022, 07:58
@verreisterNutzer
Ich kann mir durchaus im Laden etwas in die Tasche stecken.

Ich wiederhole es gerne noch einmal: Nur wenn dir vom Eigentümer der Waren die Erlaubnis dazu hast. Sobald du Ware in deiner Tasche hast, ist sie für den Eigentümer aus rechtlicher Sicht weg. Denn es ist deine Tasche, wo er nichts dran zu suchen hat und somit auch keinen Zugriff mehr auf die Ware.

Der einzige Unterschied ist, dass wenn du die Ware mit einer Kaufabsicht einsteckt, es keine strafrechtliches Vergehen ist. Sehrwohl bleibt es ein zivilrechtliches Eigentumsdelikt.

Es geht hierbei rein um die juristische Betrachtungsweise.

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verreisterNutzer  13.07.2022, 08:21
@Cokedose
Es geht hierbei rein um die juristische Betrachtungsweise.

Ja ok, aber ich muß die Ware ja irgendwie in einem Selbstbedienungs Supermarkt in meinen Besitz bringen. Und der Eigentumsübergang findet ja auch erst an der Kasse statt. Bis zur Kasse ist der Supermarkt der Eigentümer und ich nur Besitzer.

Sobald du Ware in deiner Tasche hast, ist sie für den Eigentümer aus rechtlicher Sicht weg.

Das würde ich so nicht stehen lassen, denn der Supermarkt hat ja die Möglichkeit, mich - und damit auch die Ware in meiner Tasche - bei Verdacht festzuhalten und die Polzei zu rufen, die mich dann durchsuchen darf.

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Cokedose  13.07.2022, 11:37
@verreisterNutzer
Bis zur Kasse ist der Supermarkt der Eigentümer und ich nur Besitzer.

Das ist richtig. Aber es geht hierbei nicht um die Definition von Eigentum und Besitz, sondern um die Verfügungsgewalt. Denn diese hat der Eigentümer nicht mehr über die Ware, wenn sie in deiner persönlichen Tasche (in welcher Form auch immer) verschwunden ist.

bei Verdacht festzuhalten und die Polzei zu rufen, die mich dann durchsuchen darf.

Auch das ist richtig. Aber genau darum geht es ja auch. Darum, dass der Eigentümer in diesem Fall nicht mehr über seine Ware verfügen kann ohne deine Verfügungsgewalt zu brechen.

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