Ehemann sperrt mich vom gemeinsamen Bankkonto aus?

8 Antworten

Liebe Ehefrau, ich möchte dich darauf hinweisen, dass du hier Verleumdung betreibst und dich hiermit strafbar machst, denn du weißt ganz genau, dass du durch deine Bankomatkarte jederzeit Zugang zu deinem Konto hast und du nur zu faul bist um zum Bankomaten zu gehen oder eines deiner Kinder hin zu schicken um DEIN Geld abzuheben, welches wir jedoch dringend brauchen um bis Ende des Monats Essen für die Familie zu kaufen, und wir bisher mit der Erbschaft meiner Mutter ausgeglichen haben, wo jetzt jedoch nichts mehr hier ist, da wir alles ausgegeben haben. Weiters habe ich auf dein Drängen sogar einen Vertrag unterschreiben müssen, der dir bestätigt, dass du unendlich viel Geld ausgeben darfst und habe dir meine Bankomatkarte zur Verfügung gestellt damit du ab jetzt die alleinige Verantwortung für dieses Konto hast. Worauf du geantwortet hast, dass ich verrückt bin und Psychoterror betreibe. Leider muss ich dies in der Öffentlichkeit bestätigen, denn es ist verrückt jemanden Dummen die alleinige Verantwortung für ein Geldkonto zu geben und es ist Psychoterror wenn eine Frau ein nicht nur nicht vorhandenes Geld ausgeben darf, sondern dafür auch die Verantwortung übernehmen soll. Dein Ex-Ehemann, denn das hier verzeihe ich dir nie!

Auf eine gemeinsames Konto haben immer beide Einsicht und Zugriff. Sonst wäre es ja keins.

Wenn Du das nicht willst, behalte Dein Konto und richtet ein gemeinsames Haushaltskonto ein, auf Das Ihr dann Eure Beiträge dazu überweist.

Dann musst du dir ein eigenes Konto zulegen, bei einem gemeinsamen Konto auf das beide zugreifen können, ist das schwer möglich.Er wird immer deine Kontobewegungen einsehen können.

Ein eigenes Konto und von dort einen Betrag für gemeinsame Zwecke auf das Gemeinschaftskonto überweisen.

Gleiches Recht solltest Du aber auch Deinem Ehemann einräumen.

Ehemann sperrt mich vom gemeinsamen Bankkonto aus

Eher nicht, denn bei einem ODER-Konto (typisches Gemeinschaftskonto) sind beide Parteien gleichemaßen Zugangsberechtigt - andernfalls ist es kein klassischen Gemeinschaftskonto mehr und dann würdest Du ein eigenen Konto machen und dort eben all Deine Dinge abwickeln - auch wenn du der Meinung bist, daß ihn das alles ncihts anginge.

Alternative Modelle:

Ein Geeinschaftskonto und jeweils getrennte Konten, so kann jeder seins machen und das Gemeinschaftskonto wird von beiden bedient für gemeinschaftliche Dinge, oder vom gemeinschaftlichen Konto gehen fixe Beträge an die Individualkonten, die dann eben nach Belieben von der jeweiligen Person genutzt werden.