Ehefrau will mitreden in Erbengemeinschaft?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

warum willst du dich nicht mit deiner Frau absprechen und gemeinsam entscheiden?

So macht man das normalerweise in einer Ehe/Partnerschaft.

Das können dir auch weder deine Eltern noch deine Geschwister untersagen.

Hallo Achim,

mein Beileid zu dem Verlust. Ich würde ihnen/dir empfehlen, dass sie sich alle zusammensetzen und darüber reden, dass es der Wunsch ihrer/deiner Eltern war, dass sie das Regeln und das ohne die Einmischung von z.B. ihrer/deiner Frau und sie diesem Wunsch Genre nachkommen würden. Zudem würde ich offen und ehrlich sein und sagen, dass die Einwände bestimmt gut gemeint sind, aber nicht erwünscht sind. Manchmal kommt man schonungslos ehrlich weiter, als wenn man darauf baut die Person bloß nicht zu verletzten. Grenzen müssen aufgezeigt werden, und wenn es gegen den eigenen Partner ist.

Viel Kraft dabei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
AchimR1964 
Fragesteller
 03.11.2023, 02:17

Recht vielen Dank für die Antwort.

  1. Ich liebe meine Frau
  2. In wenigen Monaten haben wir Silberhochzeit, doch es ist fraglich wie wir bis dahin wieder in Feierlaune kommen können.
  3. Meine Frau ist dominant und Einzelkind.
  4. Meine Frau ist paraniod und extrem zwanghaft.
  5. Meine Frau ist in Panik, denn wir haben zwar noch einige finanzielle Rücklagen, doch die schmelzen (obwohl wir beide arbeiten) in bisher unbekannter Geschwindigkeit (>1000€/Monat) dahin, weil seit jetzigem Herbst alle unsere 3 Kinder studieren und deren Bafög-Anträge noch auf Bewilligung warten.
  6. Meine Frau ist in Panik, weil die von meinen selbigen Eltern vor 20 Jahren in vorweggenommener Erbfolge erhaltene Immobilie "Pflegeapartment" jetzt in 2023 völlig unerwartet (Anlass Betreiberwechsel) die Betriebserlaubnis entzogen bekam und die WEG mich nun versucht zu zwingen, dass ich (Gemeinschaftseigentum nicht mitgerechnet) allein ins Sondereigentum ca. 25.000€ für Modernisierung investiere.
  7. Meine Frau behauptet, jedes weitere Risiko sei nun absolut verboten, um nicht in die Lage zu kommen, dass eines unserer Kinder aus finanziellen Gründen sein Studium abbrechen muss.
0

Auch mein Mann hat noch2 Brüder. Über das Erbe wird mit den dreien gemeinsam gesprochen. Mein Mann erzählt mir dann hinterher was besprochen wurde und was zur Entscheidung anliegt. Da kann ich dann doch meine Meinung und auch Anregungen geben. Das ist doch kein Problem.

Dein Mann wird ja auch nicht direkt im Beisein seiner Geschwister etwas unterschreiben, dass weitreichende Folgen für euch hat. Da muss man doch erstmal drüber nachdenken.

Nach 25 Jahren - weißt du um die Ängste deiner Frau, kannst sie ja auch in Worte fassen. ;)

Grundsätzlich ist der Rat der Eltern ein sehr guter - die Geschwister sollen sich einig werden und nicht das Ausführungsorgan ihrer besseren Hälfte sein .

Von daher Besprechungen der Erbengemeinschaft in neutraler Zone ohne Anhang. Soviel Vertrauen muss deine Frau dir entgegen bringen.

Zuhören, Meinung bilden, zu Hause mit Partner besprechen, abwägen, Entscheidung der EG mitteilen. Die Argumentation deiner Frau die dich zur Änderung deiner Erstmeinung gebracht hat - als deine Gedanken vorbringen.

Jahren in vorweggenommener Erbfolge erhaltene Immobilie "Pflegeapartment" jetzt in 2023 völlig unerwartet (Anlass Betreiberwechsel) die Betriebserlaubnis entzogen bekam und die WEG mich nun versucht zu zwingen, dass ich (Gemeinschaftseigentum nicht mitgerechnet) allein ins Sondereigentum ca. 25.000€ für

Nun dafür können deine Eltern nun mal überhaupt nichts. Inwieweit zulässig (Entzug Betriebserlaubnis) sollte die WEG über einen Anwalt klären lassen.

Die Sanierungskosten - hierfür muss es ja ebenfalls Beschlüsse geben- den Anwalt solltest du dir ebenfalls gönnen.

Es ist schön, dass Frau sich um die Zukunft der Kinder sorgt - aber es gibt auch noch Minijobs. Bei der Berechnung BAföG ist deine Erbsache meines Wissens auch zu berücksichtigen.

Mach deiner Ehefrau klar, dass eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft angesichts des Gesundheitszustandes deiner Mutter aktuell nicht sinnvoll ist. Deine einzige Option aus der Nummer herauszukommen, ist die Teilungsversteigerung, was mit hoher Wahrscheinlichkeit mit finanziellem Verlust für dich verbunden ist.

Hatte der Vater im Zuge des neuen Betreuungsrecht noch die Unterbringung im Pflegeheim beantragt? Ansonsten musste das Betreuungsgericht ja bereits eingebunden sein.

Die Alternative für die Erbauseinandersetzung ist ein vom Gericht bestellter (Berufs-) Betreuer - wenn die EG beabsichtigt die Immobilien gemeinsam zu verkaufen. Der Betreuer muss die Immobilie dann begutachten lassen, darf den Kaufvertrag beurkunden , welcher jedoch nochmals vom Gericht genehmigt werden muss. Das Gutachten und den Betreuer - muss dann die Mutter bezahlen. Ob ihr euch (als EG) damit ins eigene Fleisch schneidet - müsst ihr selbst entscheiden.

Sofern es eine Vorsorgevollmacht der Mutter gibt, welche auch die Entscheidung über Immobilien enthält - sollte der Bevollmächtigte Kontakt mit dem Gericht aufnehmen.

Dann musst du dich eben vorher mit deiner Frau zusammensetzen und ihre Tipps und Einwendungen hören. Die daraus resultierende "Ehemeinung" vertrittst du dann nach außen.