Ebay Käufer will Ware zurückschicken?

8 Antworten

Da Privat keine Garantie oder Rücknahme

Das ist selbstverständlich, da eine Garantie eine freiwillige Leistung darstellt. Die kann man nicht ausschliessen, wenn erst gar keine gegeben wurde.

Und Rücknahme ist laut BGB bei Privatverkäufen nicht vorgesehen. Sie braucht und  kann also nicht nochmals ausgeschlossen werden.

Was aber ausgeschlossen werden kann und auch sollte, ist die Gewährleistung. Das hast du anscheinend nicht getan. So ist es unerheblich, ob die laut Käufer zu geringe Helligkeit einen Sachmangel darstellt, den du nicht genannt hast. Oder ob dieser Fehler erst später beim Käufer aufgetreten ist und unter die Gewährleistung fällt.

Du bist nun dazu verpflichtet, den Mangel der zu geringen Helligkeit auf deine Kosten beheben zu lassen. Wenn dazu die Rücksendung des Monitors erforderlich ist, ist der Käufer nicht nur im Recht, dir diesen zurückzuschicken. Du musst auch die Kosten der Rücksendung bezahlen. Damit ist aber nicht der Kaufvertrag aufgehoben.

Du musst den Fehler der zu geringen Hellligkeit auf deine Kosten beheben lassen und den reparierten Monitor an den Käufer zurückschicken.

In der Beschreibung habe ich angegeben : Da Privat keine Garantie oder Rücknahme

Das entbindet Dich nicht von der Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben zum Zustand der Ware zu machen - dazu gehören auch ALLE auch noch so geringe Abweichungen vom Neuzustand oder vom zu erwartenden Zustand.

Ist die Ware nicht exakt in dem Zustand wie sie nach der Beschreibung zu erwarten war, kann der Käufer widerrufen - kunstvolle (unwirksame) Ausschlussklauseln hin oder her.

Hierbei hast du auch alle Hin- und Rückversandkosten zutragen.

Ebay ist nichts für Kinder.

actrosgun 
Fragesteller
 30.11.2015, 16:37

Die Helligkeit ist mir nie aufgefallen da ich ebenfalls ein Macbook zum Vergleich hatte! Der Gelbstich wurde angegeben. 

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martinzuhause  30.11.2015, 16:39
@actrosgun

der käufer möchte da vllt nur noch mal "nachverhandeln". das greift immer mehr um sich. also soll er den monitor auf seine kosten zu dir schicken und du prüfst das dann.

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rehgiiina  30.11.2015, 16:41
@actrosgun

"nie aufgefallen" ist ein schlechtes Argument. Wenn es de facto so ist (im Zweifel muss das ein teurer Gutachter klären) musst Du die Ware zurück nehmen und dem Käufer alle entstandenen Kosten erstatten - das gilt auch für Gutachter- und Anwaltskosten.

Dadurch, dass einer diese "Ausschlussklauseln" vom Anderen abschreibt, werden diese nicht gültig.

Die Gewährleistung hast Du scheinbar gar nicht ausgeschlossen - und allein darauf kommt es an - selbst wenn die Ware der Beschreibung entspricht.

Du bist also voll in der Haftung.

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martinzuhause  30.11.2015, 16:43
@rehgiiina

erst mal behauptet der käufer nur was. der verkäufer hat das recht nachzubessern und zu prüfen. also darf der käufer das gerät zurückschicken und der verkäufer prüft das. geld zurück gibt es erst danach wenn die angaben des käufers dann geprüft sind

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rehgiiina  30.11.2015, 16:46
@martinzuhause

Ganz falsch.....die Ware ist ein Beweismittel. Der Käufer hat das Recht, diese untersuchen zu lassen - erst einmal auf sein eigenes Risiko.

Kommt bei der Untersuchung heraus, dass die Ware nicht der Beschreibung entspricht, trägt der VERkäufer alle Kosten - stellt sich aber heraus, dass die Ware wahrheitsgemäß beschrieben wurde, bleibt hier noch der Weg der Gewährleistung - die eben wohl nicht explizit ausgeschlossen wurde.

Es handelt sich bei Ebay auch nicht um "Auktionen" sondern "auf den Verkauf / Kauf ausgerichtete, beidseits verbindliche Willenserklärungen" nach dem BGB.

Schau mal in die Ebay-FAQ.

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Die Begründung ist absurd. Du musst dich nicht drauf einlassen.

Du hattest einen Fehler am Monitor, den hat du beschrieben. Damit bist du auf der sicheren Seite. Der Käufer muss das Ding behalten.

ronnyarmin  30.11.2015, 17:13

Es geht nicht um den beschriebenen Fehler, sondern um den nicht Beschriebenen der zu geringen Helligkeit. Sofern das tatsächlich ein Mangel ist (was aus der Ferne hier niemand beurteilen kann), liegt ein Sachmangel vor.

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wenn du das so in die Anzeige geschrieben hast ( Da Privat keine Garantie oder Rücknahme) solltest du auf der sicheren Seite sein.

ronnyarmin  30.11.2015, 16:41

Wieso sollte er das? Bei einem Privatverkauf gibt es nie eine Garantie oder Rücknahme, von daher ist dieser Zusatz überflüssig.

Es gibt aber eine Gewährleistung, sofern diese, wie hier, nicht ausgeschlossen wurde.

Und unabhängig davon muss der Artikel immer der Beschreibung entsprechen. Ob das hier der Fall ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Nur alleine die Aussage Meine Freundin und ich konnten jedoch keinen Unterschied merken schliesst nicht aus, dass ein nicht genannter Mangel vorliegt.

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rehgiiina  30.11.2015, 16:43

Das ist Unsinn - leider oder glücklicherweise. Hier wurde die Gewährleistung - und das ist entscheidend - nicht ausgeschlossen.

Außerdem muss die Zustandsbeschreibung absolut exakt sein - verschwiegene nachweisbare Fehler fallen dem Verkäufer wieder auf die Füße.

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BalTab  30.11.2015, 16:50
@rehgiiina

Lest mal die Frage: Die Helligkeit weicht vom Laptop-Monitor ab.... absurd...Das ist kein echter Mangel, einen Mangel hat der Frager genannt, 

Damit ist die Sache gegessen. Es gbit auch natürlich Gründe, ds ein Privatverkäufer Zeugs zurück nehmen muss, aber da ist in der Frage hier nicht zu erkennen

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rehgiiina  30.11.2015, 17:26
@BalTab

Solch ein "Halbwissen" (hier ist es eher Sechzehntelwissen) ist das Material, von dem Anwälte leben.

Bitte informiere Dich !

Ich habe seit 2001 186 Prozesse gegen Internetverkäufer (und -Käufer) führen müssen - einen habe ich verloren weil ich zu großmäulig war.

Der Rest ergab hohe Kosten für die Möchtegernbesserwisser und in 21 Prozent aller Fälle die Erziehungsberechtigten.

Muss das sein ?

Nein, Information und DENKEN ist kostenlos - im Gegensatz zu Gutachtern und Anwälten.

Bitte informiere Dich..

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dann biete dem käufer an das er dir die ware zurückschicken kann und du wirst sie dann prüfen oder prüfen lassen um zu sehen ob die helligkeit abweicht.

weicht sie erheblich ab bekommt er sein geld zurück. weicht sie nicht erheblich ab kann er dir das geld für eineerneute zusendung schicken und du schickst ihm den monitor zurück.

vor der prüfung bei dir musst du kein geld an ihn überweisen.

BalTab  30.11.2015, 16:47

Wozu soll das gut sein? Der Monitor wurde vor dem Verkauf überprüft....

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rehgiiina  30.11.2015, 17:28
@ronnyarmin

Was sagt das aus?

Gar nichts - das ist eine unbewiesene, nicht relevante Einlassung / Behauptung des Verkäufers.

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martinzuhause  01.12.2015, 07:45
@rehgiiina

dann gibt es jetzt zwei verschiedene meinungen zu dem gerät. und der verkäufer hat das recht nachzubessern, wenn denn der beschriebene mangel überhaupt vorliegt.

meist will der käufer da nur geld zurück obwohl die ware in ordnung ist. ich ahtte schon mal einen käufer der mir da erzählen wollte im paket wäre eine defekte ware. meine war in ordnung. die beanstandete hatte plötzlich sogar eine andere seriennummer. sowas ist dann schon offensichtlich was da versucht werden sollte

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