EBay - Rückgabe Paket? Was beachten?
Habe demnächst wieder vor was bei eBay zu kaufen. Der Verkäufer räumt ein Rückgaberecht von 14 Tagen an; die Versandkosten muss man allerdings selbst tragen. Dieses Rückgaberecht würde ich eventuell in Anspruch nehmen, sollte ich mit der Ware nicht vollends zufrieden sein. Ich hätte deshalb ein paar Fragen.
Was wäre, wenn der Verkäufer behauptet, er habe die Ware nicht zurück erhalten, obwohl ich sie wieder zurückgeschickt habe? Oder wenn ich zwar ein Nachweis habe, dass ich das Paket zwar zurückgeschickt habe, aber der Verkäufer dann behauptet, das Paket sei wohl auf dem Postweg verschwunden? Kriege ich mein Geld dann trotzdem wieder?
Oder was ist, wenn das Paket tatsächlich verloren geht? Kriege ich dann mein Geld trotzdem wieder?
Welche Nachweise sollte ich eigentlich haben, damit man mir hinterher kein Selbstverschulden vorwerfen kann?
Was gilt überhaupt zu beachten?
Danke im Voraus.
Zur Bezahlung nutze ich PayPal, falls das von Relevanz ist.
3 Antworten
Du musst sendungsverfolgt zurückschicken und nicht immer vom Schlimmsten ausgehen.
Dann solltest Du im stationären Einzelhandel kaufen und auf Onlinekäufe verzichten.
Aber was wäre denn, wenn das Paket tatsächlich verloren ginge? Weißt du das zufällig?
Ja, und nicht nur zufällig:
Bei Rücksendungen trägt ein gewerblicher Verkäufer das Versand- und Verlustrisiko, wenn der Käufer die Übergabe an den Versanddienstleister nachweisen kann.
Es ist übrigens völlig unerheblich, ob Du nun mit PayPal oder sonstwie zahlst:
Bei der neuen Zahlungsabwicklung zahlst Du nicht mehr an den Verkäufer, sondern an eBay, und da hast Du bei jeder Bezahlart Käuferschutz.
(sorry, ich weiss nicht, warum Punkt 1 fettgedruckt ist auf einmal....)
2,.) guck nach den Händler-Bewertungen.
3.) schick das Paket nur mit versicherten Versand zurück. Bei Post sind es Pakete, bei Hermes auch. hermes ist in vielen Fällen günstiger und die Pakete sind bis zu einer bestimmten Summe versichert.
4.) Geh besser in einem Laden einkaufen, wenn du niemandem trauen willst. ich habe zig Käufe und zig Verkäufe getätigt, jeder von uns (mein Mann und ich) ist je einmal reingefallen , aber nicht bei ebay selber - sondern bei ebay Kleinanzeigen. In der Summe ist das lächerlich. Und da wir bei ebay jetzt nur Händlern mit minimum !!! 90% positiven Punkten was kaufen, haben wir da NIE Probleme gehabt. Und sicherheitshalber kannst du auf die negativen draufschauen, was da steht.
5.) ebay macht einen Fall auf, wenn was schief läuft und ich selber hatte ja noch nie was, aber der kunde bekommt eher bei paypal was zurück. Was manche Händler vor Probleme stellt, weil es unter den Kunden genauso viel Betrüger gibt, oder vielleicht gar mehr Betrüger als bei den Händlern.....
6.) für nix gebe ich Garantie, denn jemand ängstliches wie du, der wird das Haar in der Suppe finden und ich will nicht schuld dran sein.
Ein Rückgaberrecht gibt es seit 2013 nicht mehr. Aber wenn Du den Widerruf erklärt hast, packst Du den Kram im Beisein eines Zeugen ein, bringst es zusammen mit ihm zur Post und schickst es sendungsverfolgt ab. Das Risiko des Untergangs trägt dann der gewerbliche Empfänger.
Das Rückgaberecht gibt es seit 2013 nicht mehr? Das habe ich noch nirgends gelesen. Das einzige was ich dazu gelesen habe ist a) dass seit 2013 die Verkäufer nicht mehr verpflichtet sind die Rücksendekosten zu übernehmen und b) jeder gewerbliche Verkäufer auf eBay eine Option zur 14 tägigen Rückgabefrist anbieten muss.
Du bist schlecht informiert:
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/257-ueberblick-widerrufsrecht-oder-rueckgaberecht
Bis 2013 gab es beides. Ein Rückgabe- und ein Widerrufsrecht. Und die 40 Euro Geschichte. Die Politik befand, dass das für die Kunden zu kompliziert sei und vereinfachte das. Seit dem gibt es nur noch das Widerrufsrecht. Hier hat der Kunde die Rücksendung zu bezahlen. (Außer es war anderes ausgemacht.) Die "40 Euro Klausel" ist komplett entfallen.
OK danke. Der Verkäufer bietet in jedem Fall dieses Widerrufsrecht an und stellt sogar ein entsprechendes Formular bereit. Er hat eine durchweg Positive Bewertung bei tausenden von verkauften Artikeln. Ich denke im Sinne der Kundenzufriedenheit werden das keine leeren Worte sein.
Ja. Da gehen die Begrifflichkeiten einfach durch einander. Korrekter wäre Widerrufsrecht, aber was solls. Schicks mit Zeugen sendungsverfolgt zurück. Mehr kannst Du nicht machen.
Ich habe nichts anderes behauptet.
Ein "Rückgaberecht" wird alleine durch den Verkäufer angeboten, das Widerrufsrecht ist dagegen gesetzlich vorgeschrieben.
Und deshalb sollte man diese beiden Begrifflichkeiten nicht durcheinanderbringen.
Ach. Das versteht doch keiner mehr. Das ist doch ein Stornierungsrecht ;-)
Ja ok, hätte echt nicht gedacht, dass es da einen Unterschied gibt.
Auf jeden Fall sieht es so aus, dass der Verkäufer die Ware also zurück nehmen muss, wenn ich alles richtig verstanden habe.
Ja, Ratefuchs, sorry für meine mögliche Naivität. Kenne mich da halt null aus.
Ja, wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist.
Denn der muss ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen und das steht auch in dessen Widerrufsbelehrung, die Du in seiner Artikelbeschreibung findest.
Und damit bin ich jetzt auch hier raus, schönen Abend noch.
Ja. Wenn es keine Sonderanfertigung war und es kein Hyäne ähhh Hygiene-Artikel war, dann hast Du bei gewerblichen Online-Käufen fast immer ein Widerrufsrecht.
Ich möchte auf alles vorbereitet sein.