e. V Maximales Guthaben?

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Das ist eine steuerrechtliche Frage, bei der zudem unterschieden werden muss, ob der Verein als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht.

Bei gemeinnützigen Vereinen dürfen Rücklagen nur mit einer Zweckbestimmung gebildet werden, ein Klassiker sind für besondere Veranstaltungen anlässlich von demnächst anstehenden Vereinsjubiläen, geplante Bau-/Renovierungsmaßnahmen etc. Soweit diese Voraussetzungen gegeben sind, gibt es grundsätzlich keine absolute Höhe, sie dürfen nur eine dem Zweck angemessene Höhe nicht überschreiten.

Da gibt es keine generelle Grenze.

Oft wird hierzu etwas in der Satzung stehen.

Wenn der Verein gemeinnützig sein soll gibt es hier auch einige Vorgaben wonach Mittel zeitnah verwendet werden müssen.

wenn der Verein steuerpflichtig ist, macht es wenig Sinn zu viel Geld liegen zu haben weil alles was rumliegt dem Finanzamt Geschmack macht. Und Rücklagen sollten nur gebildet werden wenn die Jahresmitgliedervers. bestimmt hat zu welchem Zweck etwas oder wieviel zurückgelegt oder angespart werden soll. Eigenmächtig würde ich als Vorstand nichts anhäufen.