Durfte die Lehrerin das?

5 Antworten

Die Nationalhymne ist als staatliches Symbol in besonderer Weise vor Verunglimpfung geschützt. Die erste und zweite Strophe sind nicht geschützt und auch nicht verboten. Das Singen der ersten Strophe kann jedoch zu negativen Reaktionen in der Gesellschaft führen. https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalhymne

Und mit einer solchen negativen Reaktion wurde Dein Schulkamerad nun bekannt gemacht.

Übrigens hätte die Lehrerin ihn wahrscheinlich auch rausgeschickt, wenn er die französische Nationalhymne oder "Alle meine Entlein" gesungen hätte. Er hat den Unterricht gestört.

War das während des Unterrichts? Wenn ja, dann hat sie das Recht dazu. Sowas stört den Unterricht und ist auch nicht angemessen, es sei denn, man wird dazu aufgefordert.

Sie hat alles richtig gemacht wer einfach im Unterricht anfängt zu singen hat nichts anderes verdient, ich denke nicht das sie meinte das die Hymne verboten ist sondern diese im Unterricht zu singen

er hat den Unterricht gestört und provoziert

die Strafe ist völlig gerechfertigt

Offensichtlich wollte der Knabe provozieren und den Unterricht stören. Durfte er das?

Das wäre die richtige Frage gewesen!