Dürfte man einen Panzer kaufen, und damit Einkaufen fahren?

12 Antworten

Dann werd ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben ;-)

Also grundsätzlich mal geht das, ja, aber:

Wie bereits genannt tritt bei diesen Fahrzeugen der Par. 19(2a) StVZO ein, d.h. die Betriebserlaubnis erlischt mit dem abmelden/außer Betriebsetzen automatisch.

Damit muss erst wieder eine Vollabnahme Par. 21StVZO durchgeführt werden.
Damit die klappt muss das Fahrzeug demilitarisiert werden. Was das im Einzelfall bedeutet ist je nach Fahrzeug unterschiedlich. Im Falle des Leo ist die Wanne das Problem, das Geschütz kommt eh ab.
Kriegst Du das hin, dann geht es um die Anforderungen der StVO/StVZO, die Du erfüllen musst. Z.B. Max. 2,5m Breite, zul. Gesamtgewicht, Achslasten, geometr. Sichtfeld aus dem Fahrzeug, Abgasverhalten, um nur ein paar zu nennen...
Theoretisch kann man dazu Ausnahmen formulieren und beantragen.
Dann käme aber noch die Sache mit den Gleisketten und der übermäßigen Straßennutzung...
Du bräuchtest soviel Ausnahmen und würdest wenn überhaupt festgelegte Straßen und Zeiten kriegen/beantragen müssen...

Ich persönlich möchte behaupten, einen Leopard Zivil in Verkehr bringen ist nicht möglich, aber ein kleinerer Radpanzer sollte machbar sein.

Allerdings geht damit immernoch sehr viel Verantwortung einher. Weshalb die eigentliche Frage, ob man damit einkaufen fahren dürfte, so manchen Liebhaber auf die  Palme bringen dürfte 🤣

schwer wird es, aber nicht unmöglich. na ja, mit ausnahme des leopard. bei dem gilt nämlich alleine die panzerwanne schon als millitärische einrichtung und muss im zuge der demiltarisierung zerstört werden. andere alte schätzchen sollten duchaus (relativ) komplett zu haben sein. bleibt noch die frage nach der zulassung für den betrieb auf der straße. das setzt entsprechende belehcutng, reflektoren, aber vor allem auch die einhaltung bestimmter maximalmaße so wie natürlich das vorhanden sein von gummipolstern unter den ketten vorraus.

die lezte große hürde müssten die abgase sein. ob man mit den abgaswerten und verbräuchen noch eine zulassung bekommt, ist fraglich, aber nicht ganz ausgeschlossen.

wenn du aber wirklich ernsthaft an so was intressiert bist, dann frag mal den Michael Manusakis aus Peterslar im westerwald. der kann dir bestimmt näheres dazu sagen.

ich bin übrigens auch schon sehr am überlegen, ob ich meinen derzeitigen V8 nicht durch einen anderen ersetze. mir schwebt da der Chevrolet K30 vor. aber dann bitte mit den 28er reifen :-)

lg, Anna

Du hast ja bereits die richtige Ordnung mit angegeben, nämlich die StVZO. Jetzt hättest du sie nur noch lesen müssen, dann hättest du dir diese Frage auch gänzlich sparen können.

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.

....

(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, der Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr

Panzer fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Den kann man nicht so einfach erwerben. Ausser abgerüstete Panzer können von Unternehmen zur Verschrottung erworben werden, das ist aber auch mit strengen Auflagen verbunden. Selbst wenn es gehen würde, würde ich die Diselrechnung nicht bezahlen wollen :D

dafür bräuchtest du eine sondererlaubnis laut §29 StVO... außerdem ist ein panzer sehr unpraktisch.... sehr hoher verbrauch, sehr breit (man kann nicht jede straße benutzen) und dann kommt da noch das problem mit der parkplatzsuche....