Dann werd ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben ;-)

Also grundsätzlich mal geht das, ja, aber:

Wie bereits genannt tritt bei diesen Fahrzeugen der Par. 19(2a) StVZO ein, d.h. die Betriebserlaubnis erlischt mit dem abmelden/außer Betriebsetzen automatisch.

Damit muss erst wieder eine Vollabnahme Par. 21StVZO durchgeführt werden.
Damit die klappt muss das Fahrzeug demilitarisiert werden. Was das im Einzelfall bedeutet ist je nach Fahrzeug unterschiedlich. Im Falle des Leo ist die Wanne das Problem, das Geschütz kommt eh ab.
Kriegst Du das hin, dann geht es um die Anforderungen der StVO/StVZO, die Du erfüllen musst. Z.B. Max. 2,5m Breite, zul. Gesamtgewicht, Achslasten, geometr. Sichtfeld aus dem Fahrzeug, Abgasverhalten, um nur ein paar zu nennen...
Theoretisch kann man dazu Ausnahmen formulieren und beantragen.
Dann käme aber noch die Sache mit den Gleisketten und der übermäßigen Straßennutzung...
Du bräuchtest soviel Ausnahmen und würdest wenn überhaupt festgelegte Straßen und Zeiten kriegen/beantragen müssen...

Ich persönlich möchte behaupten, einen Leopard Zivil in Verkehr bringen ist nicht möglich, aber ein kleinerer Radpanzer sollte machbar sein.

Allerdings geht damit immernoch sehr viel Verantwortung einher. Weshalb die eigentliche Frage, ob man damit einkaufen fahren dürfte, so manchen Liebhaber auf die  Palme bringen dürfte 🤣

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Der richtige Ansatz wurde hier schon gegeben!
Solange es den Charakter einer Beladung behält, brauchst Du nichts machen.
Wenn es aber zu festen Einbauten kommt und/oder baulichen Veränderungen, wie z.B. auch Fenster ändert sich dadurch in der Regel die Fahrzeug- und/oder Aufbauart.
Aus dem Anhänger offener Kasten wird dann halt ein Wohnanhänger.

Das führt dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und muss dann natürlich abgenommen werden.

Vereinfacht kann man sagen, wenn sich der Zweck dem das Fahrzeug dient maßgeblich ändert, so muss es neu beschrieben werden.

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Grundsätzlich ist das Fahrzeug technisch vollkommen ausreichend über die von allen europ. Mitgliedsstaaten anerkannten Zulassungsbescheinigung beschrieben.

Wenn Du also die ZBI oder den alten Brief hast reicht das aus.

Alles darüber hinaus kann höchstens der Hersteller liefern.

Eine EG-Bremsberechnung kann aber z.B. Der Bremsenhersteller liefern z.B. BPW

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Man müsste schon wissen was für ein Fahrzeug das ist...

Ein Pkw braucht eine HU mit UMA
Das von Dir eingestellte Foto ist eine Preisliste vom TÜV Rheinland.
Bei Pkws vor Baujahr 2006 kostet es dort immer 101,- Euro komplett, nach 2006 ist meist keine Endrohrmessung bei der UMA notwendig, weshalb es dann 97,- Euro kostet.
Bringst Du die UMA von einer Werkstatt mit, kostet die HU 56,60 Euro an der technischen Prüfstelle und 72,90 beim TÜV Rheinland in der Werkstatt. Dazu kommt dann natürlich die UMA, die bei der Werkstatt zwischen 20-40 Euro liegt.

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Du hast T in der Zulassung stehen, weil es damals diese Reifen nur in T gab.
Mit eingetragenen 150 kannst Du problemlos S fahren, das ist völlig legal. Kostet Dich aber ggf Diskussionen.

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TransalpTom hat es ganz gut auf den Punkt gebracht.

Ein Neufahrzeug ist eben neu, solange es noch nie in Verkehr war, also noch nie Zugelassen war. Ob das Teil gerade vom Band kommt oder tatsächlich 30 Jahre im Schuppen stand ist irrelevant.
Wenn Du es jetzt in Verkehr bringen willst, dann musst Du die heute gültigen Vorschriften erfüllen.

Dazu 2 Dinge. 1. hast Du Papiere dazu oder musst sie vorher beschaffen. Ich weiß nicht wie so ein Ding beschrieben ist, ob es ein Pkw Kl. M ist oder eher als 4 rädriges Leichtkfz Kl. L.
Bei Pkw hat sich in den letzten 6 Jahren definitiv das Abgasverhalten geändert. Bei L (glaube ich) nicht.
Versuch es mit deinem SVA zu klären, dass das Ding angemeldet wird. Eine Vollabnahme ist nicht möglich, wenn es bereits eine EG-Betriebserlaubnis hat, da eine doppelte BE nicht statthaft ist. Lass Dir also nichts erzählen.
Wenn Dir das SVA das Ding trotzdem nicht zulässt, dann brauchst Du ggf. eine Ausnahmegenehmigung. Die bekommst Du auf Vorlage eines Gutachtens eines amtl. anerk. Sachverständigen (TÜV) nach Par.70 StVZO von Deiner Bezirksregierung. Also kannst Du in diesem Fall das SVA umgehen.
Kostet dann aber auch was...
Was noch eine Möglichkeit wäre, wenn das Ding bereits in Betrieb war, allerdings nur auf eurem Bauernhof um den Mist vom Stall zum Haufen zu fahren und Du einen Nachweis hast, dass Du das Ding vor 6 Jahren gekauft hast. Dann könnte man versuchen das EZ Datum auf das Kaufdatum anzunehmen, wenn alle Beteiligten mitspielen.

Versuch dein Glück mal

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Sorry, aber Du bist da nicht ganz auf dem Laufenden.

Wenn Du innerhalb der EU ein Neu-Fahrzeug kaufst, dann bekommst Du immer ein COC Datenblatt dazu. Und damit kannst Du das Fahrzeug in D sofort zulassen gehen.

Wenn Du außerhalb der EU ein Neufahrzeug kaufst und das keine EG-Typgenehmigung hat, dann hat das meistens auch seinen Grund. Die Hersteller sparen bares Geld, wenn sie im Ausland z.B. auf die teure Abgasnachbehandlung verzichten können.
Hier wird aber seitens des TÜV nicht jedes Schräubchen zerpflückt, vielmehr werden entsprechende Nachweise gefordert, z.B. ob die Bremsanlage auch unseren Anforderungen entspricht. Und das ist auch gut so.

Wenn es hier aber um einen in einer englischen Hinterhofgarage zusammengeklöppelten "Super-Über-Sportwagen" geht oder irgendein tolles Mega-Fahrspass-Kitcar dann bin ich froh dass der Ostblock langsam mitspielt. Die Abnahmen für sowas sind immernoch deutlich zu billig.

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Die Anzahl der Spiegel ist je nach Erstzulassung und Geschwindigkeit des Motorrads vorgeschrieben.
Reden wir über was neueres, dann sind es in der Regel auch 2 Spiegel die gefordert sind.

Ferner ist die Größe vorgeschrieben, 60cm^2 bei StVZO, 69cm^2 bei EG

Die Position ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist eine geometrische Sichtbarkeit gefordert.

Wenn die Spiegel genehmigt sind (z.B. E-Prüfzeichen) und man darin was sieht, dann gibt es auch keine Probleme beim TÜV

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Um was für ein Teil geht es denn?
Für die Splitterfestigkeit z.B. von einem Spoiler nachzuweisen, damit dieser dann in Anlehnung an VdTÜV Merkblatt 744 eingetragen werden kann reicht eine entsprechende Materialprüfung. Das macht z.B.
https://m.tuv.com/de_1/deutschland/addressesworldwide/locationdetails_15296.html

Für umfangreichere Prüfungen musst Du an den Technischen Dienst des jeweiligen akkreditierten Unternehmens ran, zB

Technologiezentrum Verkehrssicherheit
TÜV Rheinland
gleiche Anschrift wie oben. Telefon hab ich grad nicht zur Hand, aber da hilft Google bestimmt weiter

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