dürfen Zeugen Jehovas mit andersgläubigen Personen eine Partnerschaft eingehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Cravenask89

Es ist keine Frage, ob Zeugen Jehovas mit Andersgläubigen eine Partnerschaft eingehen dürfen, denn nach den Grundsätzen unseres Schöpfers genießen alle vernunftbegabten Geschöpfe Willens- bzw. Entscheidungsfreiheit. Auch Zeugen Jehovas.

Die Frage, die wir uns dennoch stellen sollten: Ist es klug eine solche Partnerschaft einzugehen und auch, um welche Art von Partnerschaft handelt es sich?

Beispielsweise ist es nur selten bedenklich Partner in einer GmbH zu sein oder zu werden, auch wenn die übrigen Gesellschafter eine andere Religionszugehörigkeit haben, sofern das Unternehmen mit seinem Wirken nicht gegen biblische Grundsätze verstößt.

Etwas anderes ist Partnerschaft in einer Ehe, allerdings auch nur dann, wenn die Eheschließung erst beabsichtigt ist, also in der Zukunft liegt.

Eine bereits bestehende Ehe wird nicht davon berührt, wenn einer der Partner erst nachträglich zu der Entscheidung kommt, ein Zeuge Jehovas werden zu wollen und selbst seine liebevollsten Bemühungen, seine(n) Partner(in) ebenfalls dazu zu bewegen, scheitern.

Für den verbleibenden - und von dir wahrscheinlich anvisierten - Fall, dass ein Zeuge Jehovas heiraten möchte, gilt sowohl der biblisch Rat aus 2. Korinther 6:14-16)

". . . Bildet kein ungleiches Gespann mit Ungläubigen. Denn wie gehören Gerechtigkeit und Gesetzlosigkeit zusammen? Oder was hat Licht mit Finsternis zu tun? Und welche Übereinstimmung gibt es zwischen Christus und Bẹlial? Oder was hat ein Gläubiger mit einem Ungläubigen gemeinsam? Und wie verträgt sich Gottes Tempel mit Götzen? . . ."

. . . als auch der Rat aus

1. Korinther 7:39 " . . .Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt. Wenn ihr Mann jedoch sterben sollte, ist sie frei, zu heiraten, wen sie will – aber nur im Herrn. . ."

Schlussendlich wird bzw. kann ein Zeuge Jehovas den Grundsatz, der in diesen Bibeltexten umrissen wird, auf Partnerschaften jeder Art anwenden, denen er sich anschließen möchte . . . er macht damit nichts verkehrt - im Gegenteil.

Vielleicht hilft dir das weiter.

Alles Gute

Bild zum Beitrag

------------------------------------------------------------------------------------------------

------------------------------------------------------------------------------------------------

 - (Christentum, Zeugen Jehovas)
telemann2000  22.11.2023, 14:11

Die Frage war nicht, ob es klug ist sondern ob man es darf....

Anstatt hier also zu versuchen, Halbwahrheiten zu posten, könntest du ja auch mal auf die eigentliche Frage eingehen

2

Ja das dürfen sie.

Es wird lediglich nicht empfohlen.

Eine ansonsten gute Vorbildfunktion innerhalb einer Versammlung kann ansonsten darunter leiden.

Traurig ist das man manche Verse die im Ursprung an alle Christen gingen bei Jehovas Zeugen nur auf die eigene Gruppe bezogen wird, obwohl der damalige Autor gar nicht die JZ im Sinn hatten als er jeweils schrieb, das man sich nicht mit "Ungläubigen" unter einem Joch stellen sollte.

Gläubige Christen, die lediglich keine Jehovas Zeugen sind, werden dann als Ungläubige negiert, als Menschen mit falscher Religion.

Andere Verse zeigen dagegen das der Partner mit einem anderen Glauben aufgrund der Heiligkeit des Christen in einer Ehe mit geheiligt wird.

Natürlich will die WTG jeweils ihre Anhänger am liebsten für sich behalten. Andere Ansichten von Menschen die man sein Vertrauen als Partner schenkt, können dann den unbewusst vollzogenen JZ Prägungen entgegen wirken, was auch oft passiert.

Daher die Negierung anderer Gläubiger, trotz christlichen Glaubens.

Dagegen machen kann die WTG allerdings auch nichts.

LG -B.

HerrVonRibbeck  22.11.2023, 07:36
Es wird lediglich nicht empfohlen.

Und sanktioniert.

3

Im Ältestenbuch „Hütet die Herde Gottes“ S. 49 steht dazu, im Zusammenhang mit der Vergabe von Dienstämter:

Ein Diener muss loyal zu Jehovas Maßstäben stehen. Dies schließt das biblische Gebot ein, „nur im Herrn“ zu heiraten, was bedeutet, nur einen getauften Anbeter Jehovas zu heiraten. Dieses Gebot gilt fur alle Anbeter Jehovas, auch für Untätige. Fragen über die Eignung eines Dieners entstehen, wenn er zu einer solchen Ehe ermuntert oder ihr stillschweigend zustimmt. Dies könnte sich zum Beispiel dadurch zeigen, dass er es unterstützt, wenn eine getaufte Person eine ungetaufte kennenlernt; oder indem er die Trauung oder Hochzeitsfeier unterstützt, dabei anwesend ist oder daran mitwirkt. Seine Eignung ist auch dann zu prüfen, wenn er selbst nichts damit zu tun hat, dies aber seiner Frau oder anderen Familienangehörigen erlaubt. Verrät ein Ältester oder Dienstamtgehilfe auf diesen Gebieten ein so schlechtes Urteilsvermögen, dass bei anderen ernste Fragen aufkommen, dürfte er seine schriftgemäße Eignung verloren haben.

Hört sich für mich jedenfalls nicht nach dürfen an…

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass dies verbietet.

Soweit mir bekannt haben ZJ jedoch eigene Regelungen und Empfehlungen. Jedenfalls sollten/dürfen keine sexuellen Handlungen vor der Ehe stattfinden.

Und ob eine 'gültige Ehe im Sinne der JZ geschlossen werden kann, hängt nach meinen Informationen von der Entscheidung der 'Ältesten ab.

Abundumzu  21.11.2023, 15:43

GuteFrage lässt eigentlich auf GuteAntworten schließen . . .
deshalb hier die Informationen, die dir fehlen:

https://www.gutefrage.net/frage/duerfen-zeugen-jehovas-mit-andersglaeubigen-personen-eine-partnerschaft-eingehen#answer-523303594

-------------------------------------------------------------------------------------------------

-------------------------------------------------------------------------------------------------

3