Dürfen verheiratete Diakone die gleichen Dienste verüben wie zöllibater lebende Diakone?

3 Antworten

Diakon ist Diakon, ob verheiratet oder nicht, das macht keinen Unterschied für ihre Aufgaben und Dienste.

Da Diakone keinen Zölibat kennen, ist es völlig unerheblich, ob sie verheiratet sind. Welche Rechte der Sakramentsverwaltung sie haben, entscheidet (zumindest in der ev. Kirche) von Fall zu Fall individuell der Dekan.

PaulPeter44  23.06.2016, 07:30

in der katholische Kirche ist es anders:

Diakone kennen durchaus das Zölibat. Man kann als verheiratetet Mann eine Ausbildung zum ständigen Diakonat machen. Aber wenn man unverheiratet Diakon wird, darf man nach der Weihe nicht heiraten. Daher gilt das Zölibat auch für Diakone.

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Ein Diakon entscheidet sich schon vor der Weihe entweder für Zölibat oder Ehe. Deshalb muss im Fall der Ehe auch die Ehefrau mit der Weihe einverstanden sein. An den Aufgabenbereichen und klerikalen Möglichkeiten ändert sich in beiden Fällen nichts, da das Diakonatsamt ein Weiheamt ist.

Liturgisch können Diakone Taufen, Trauungen, Begräbnisse und Wortgottesdienste mit Predigt und Kommunionausteilung durchführen. Der Vorsteher der Hl. Messe bleibt allerdings nur der Priester. Nur er kann Opferung und Wandlung vollziehen. Auch die Sakramente der Beichte und der Krankensalbung sind nur dem Priester vorbehalten, weil dafür der speziell priesterliche Weihecharakter erforderlich ist, der ein besonderes Band zwischen Christus und dem Priester begründet.