Kirchliche Trauung katholisch und Konfessionslos beide schon verheiratet gewesen?

7 Antworten

Ja, ihr könnt kirchlich heiraten, da ihr vorher lediglich standesamtlich verheiratet wart. Das allein ist für eine kirchliche Eheschließung nicht relevant.

Dein Zukünftiger ist katholisch und war schon einmal standesamtlich verheiratet. Diese Ehe war nach kath. Kirchenrecht ungültig geschlossen, aber nur dann, wenn dein Partner zur Zeit seiner ersten Ehe nicht aus der kath. Kirche ausgetreten war. Die standesamtliche Ehe zwischen Nichtkatholiken wird nämlich von der Kirche als gültig angesehen. Wenn er also immer Mitglied der kath. Kirche war, steht einer kirchlichen Trauung nichts im Wege.

Ebenso wäre deine erste Ehe mit einem Nichtkatholiken gültig, weil die kirchliche Trauung nur für Katholiken vorgeschrieben ist. Wenn dein Ex-Mann also zur Zeit der Eheschließung auf Grund eines Kirchenaustrittes nicht in der kath. Kirche war, dann würde seine Ehe mit dir als gültig gelten. Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall war und dein Ex-Mann nicht aus der kath. Kirche ausgetreten war.

Wenn also dein Zukünftiger und dein Ex-Mann durchgehend der kath. Kirche angehört haben, ist eine kirchlich-kath. Trauung möglich und dann auch lebenslänglich gültig.

Suaiq86 
Fragesteller
 07.01.2021, 19:14

Ja waren sie. Das sind echt super Nachrichten...

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Ja, einer kirchlichen Heirat steht in eurem Fall nichts entgegen.

ja das könnt Ihr. ;-)

die standesamtliche Eheschließung ist für die kath. Kirche unmaßgeblich

Suaiq86 
Fragesteller
 07.01.2021, 16:11

Super danke für die schnellen Antworten. Seine Ex- Frau war auch ohne Konfession.

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Die Gültigkeit einer unauflöslichen Ehe hängt nicht von einer Religionzugehörigkeit ab, sondern dem (öffentlich) erklärtem Willen, eine Ehe für das Leben einzugehen. Diese Absicht lag wohl bei beiden früheren Eheschließung vor - oder ? Davon geht die kath. Kirche erst mal bei allen vorherigen Ehen aus. Es bedarf eines glaubwürdigen Nachweises , daß eine solche Ehe garnicht beabsichtigt war.

Firmian  13.06.2021, 15:33

Nein, in diesem Fall nicht, weil der zivile Ex-Mann der Fragestellerin katholisch war. Damit war er formpflichtig, und da er die Formpflicht nicht eingehalten hat, war die Ehe nichtig.

Ebenso beim künftlgen Ehemann.

Ironischerweise wär's anders, wenn der Exmann der Fragestellerin keiner Kirche angehört hätte. Dann müsste man erstmal prüfen, ob es sich um eine Ehe im christlichen Sinne handelte.

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