Darf man katholisch heiraten wenn Partnerin Buddhistisch und geschieden ist?

7 Antworten

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Was wilmaed und viktor1 bereits geschrieben haben, stimmt so.

Wenn die frühere Ehe gültig geschlossen wurde — und so hört sich das von dir an — gibt es an dieser Ehe nichts zu rütteln.

Falls deine Partnerin sich überlegt, katholisch und getauft zu werden, gibt es eine Möglichkeit, trotzdem heiraten zu können.

In diesem Fall müsste ihr früherer Ehepartner auf seine ehelichen Rechte (im kirchlichen Sinne!) verzichten; d. h. am Fortbestand der Ehe kein Interesse mehr zu haben. Wenn er das bestätigt, könnt ihr katholisch gültig heiraten. Diesen Fall nennt man in der Kirche eine "Eheschließung mit dem paulinischen Privileg". Das ist natürlich mit etwas Aufwand verbunden, aber grundsätzlich möglich. Den ganzen "Papierkram" erledigt zwar der zuständige Pfarrer, aber selbst muss man halt den Kontakt zum früheren Ehepartner herstellen. Das ist manchmal nicht immer so einfach, zumal hier noch das Ausland hinzukommt. Ob das hier evtl. auch mit einer eidesstattlichen Erklärung einfacher gelöst werden kann, weiß ich nicht. Schließlich kommt diese Konstellation nicht so häufig vor, aber eben doch immer wieder mal.

Nimm Kontakt mit deinem Pfarrer auf. Der macht das sogenannte Eheprotokoll und leitet alles Weitere dann in die Wege. Das hört sich zwar alles recht kompliziert an, aber genaugenommen ist das nicht mal so. Wenn die Bestätigung des früheren Ehepartners vorliegt, dann läuft's ganz flott. 😊

Hier noch ein wenig zum Nachlesen zum Thema:

https://de.wikipedia.org/wiki/Paulinisches_Privileg?wprov=sfla1

Hallo, am besten bei der Kirche nachfragen. Das könnte ein Problem sein, weil sie keine Christen ist. Ihre frühere Ehe sollte eigentlich kein Hindernis sein, weil es ja keine katholische Ehe war. Das ist etwas völlig anderes und nicht zu vergleichen. Wird also nicht als Ehe anerkannt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktizierender Katholik. Lese viel zu Glaubensfragen.
Dürften wir in der katholischen Kirche heiraten?

Wie wilmaed richtig dargelegt hat anerkennt die kath. Kirche alle auch nichtkath. Eheschließungen als gültig und unauflöslich.

"Gültig" sind alle Eheschließungen, welche völlig freiwillig das Ziel einer lebenslangen Bindung in Liebe und Treue zum Partner hatten. Fehlt dieses Kriterium in einem Punkt, könnte die Eheschließung als nichtig erkannt werden. Hier könnte eventueii die völlige Freiwilligkeit nicht gegeben sein und auch nicht die Vorstellung von Treue und Dauer für ein ganzes Leben.

Wie gesagt - es gilt der (wirkliche und erklärte) Wille bei der Eheschliesung, nicht das Versagen innerhalb der Ehe.

Darf man katholisch heiraten wenn Partnerin Buddhistisch

Ja, das ist möglich. Der katholische Partner muss aber versprechen, dass die Kinder katholisch erzogen werden.

war sie bereits geschieden.

Dann ist eine kirchliche Hochzeit nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn nicht katholisch geheiratet wurde.

Die katholische Kirche erkennt grundsaetzlich die Eheschliessungsformen aller Konfessionen und Religionen ebenso wie die Ziviltrauungen an.

[...]

Als eine gueltige Ehe werden alle Ehen angesehen, die von Nichtkatholiken nach dem Recht beziehungsweise Brauch ihrer Religion oder der zivilen Behoerden geschlossen wurden.
Wenn also der muslimische Partner nach dem Zivilrecht oder nach islamischen Recht eine Ehe geschlossen hat oder seine Eltern fuer ihn, ist er durch ein gueltiges Eheband gebunden und kann nach katholischem Recht nicht wieder heiraten.
Das Eheband auch Bestand, wenn er nach dem Zivilrecht oder dem islamischen Recht rechtsgueltig geschieden ist.

https://www.chrislages.de/kamuehe.htm

kontrolliert bzw. anerkannt?

Es muss ein Wisch vorgelegt werden, dass man nie verheiratet war: also den Ledigenstand nachweisen. Das geht mit Urkunden, Zeugenaussagen und Eid.

Im Detail kann das bei ungewöhnlichen Fällen nur die katholische Kirche vor Ort sagen.

Bodesurry  04.07.2023, 07:28
Sie muss nen Wisch vorlegen, dass sie nie verheiratet war: also den Ledigenstand nachweisen. Das geht mit Urkunden, Zeugenaussagen und Eid.

Da sie es nicht kann, wäre es eine Lüge vor Gott. Kein guter Einstieg für eine religiös geschlossene Ehe.

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Mayahuel  04.07.2023, 07:32
@gromio

Wo zum Geier hab ich geschrieben, dass jemand lügen soll?

Ich hab geschrieben, dass ein Ledigenstand vorgelegt werden muss. Und wie dieser aussehen kann.

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Mein Partner ist konfessionslos, Muslim, Jude, Buddhist, …
Wenn Ihr Partner keiner Konfession oder einer anderen Religion angehört, wird er "rein kirchenrechtlich, nicht religionssoziologisch" als ungetauft angesehen, betont Ahlers. In dem Fall gilt das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit. Vor diesem Hindernis muss eine Dispens des katholischen Partners erbeten werden; hierzu ist der Taufschein (nicht älter als sechs Monate) des katholischen Partners und der Ledigeneid des nicht-getauften Partners notwendig.
In allen Fällen ist es möglich, beim Bischof zu beantragen, die kirchliche Trauung an einem anderen Ort abzuhalten. Vorgesehen, etwa im Bistum Münster, sind aber Kirchen und Kapellen: "Es ist eine sehr subjektive Auslegung, was ein anderer passender Ort ist."
https://www.katholisch.de/artikel/24223-einer-katholisch-der-andere-nicht-so-klappt-die-kirchliche-trauung

Doch das zusätzliche "Problem", dass deine Partnerin schon einmal verheiratet war, verhindert eine kirchlich katholische Heirat.