Dürfen Polizisten Ordnungsamt das?
Guten Abend,
gestern wurde ich beim Karneval feiern erwischt wie ich gegen einen Baum gepinkelt habe. Ich habe mich direkt entschuldigt und bereitwillig vorgeschlagen die Strafe zu bezahlen jedoch habe ich Dummerweise in meinem Rausch falsche Daten angegeben und wurde somit zu einem nahegelegenen Jugendheim gefahren.
Dort wurde mein Gesicht grob festgehalten, so wie meine Hände auseinandergerissen um zu versuchen mein Handy zu entsperren, was jedoch fehlgeschlagen ist. So bin ich in den Kontakt mit den Handschuhen eines Ordnung Beamten gekommen und meine Augen haben angefangen zu Tränen und sehr rot werden. Es hat sich angefühlt wie Pfefferspray. Es wurde mir verweigert meine Augen aus zu waschen, etwas zu trinken oder auf Toilette zu gehen, bis ich meine Eltern angerufen habe. Ich wurde als " pussy" beleidigt, da meine Augen getränt haben.
Die Polizei versprach mir, dass ich keine Strafe zahlen muss, wenn ich meine Eltern Anrufe. Sobald die Polizisten weg waren sagte mir das ordnungsamt, dass die Polizei gar nicht befugt war solch einen Deal mit mir abzuschließen, und dass ich die Strafe von dem ordnungsamt verhängt bekommen werde. Mir kommt das Verhalten der Polizisten sehr komisch vor und daher frage ich mich ob das überhaupt so legal ist und wie man am besten gegen so etwas vorgeht.
ich bin 17 Jahre alt
6 Antworten
Mir kommt das Verhalten der Polizisten sehr komisch vor und daher frage ich mich ob das überhaupt so legal ist
In der Tat haben die Polizisten hierbei ihre Kompetenzen überschritten.
Durch die Falschangabe Deiner Personalien hast Du eine bedeutende Ordnungswidrigkeit begangen (§ 111 OWiG), welche mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Polizeibeamte haben bei Ordnungswidrigkeiten zwar ein eigenes Ermessen, ob und was sie machen, aber durch die sogenannte Ermessensschrumpfung - je höher das Bußgeld, desto weniger Ermessen, sind sie eigentlich bei einer so schweren Ordnungswidrigkeit verpflichtet, den Vorgang der Polizeibehörde als Ordnungswidrigkeitenanzeige vorzulegen.
Deswegen wird da keiner degradiert oder sowas, darf sich dann aber eine Standpauke seines Chefs anhören, wenn das raus kommt, dass man Dich nach Deinem Fehlverhalten einfach so hat rennen lassen.
und wie man am besten gegen so etwas vorgeht.
Also schlage ich vor, Du meldest Dich selbst bei der Polizeibehörde, dort wird man Dir dann auch noch einige Hunnis abzapfen, dann ist alles richtig gelaufen.
Legal oder illegal kann ich nicht beurteilen. Würde eine dienstaufsichtsbeschwerde empfehlen. Dort wird dann ggf. Alles geklärt
Das ist doch erstunken und erlogen. Strafe musst du eh nicht bezahlen, da das eine Owi und keine Straftat ist. Zudem bist du (angeblich) minderjährig, da gibt es eh keine Geldstrafe. Dazu kommt, dass dir wohl kein Beamter in die Augen gefasst hat (wozu auch?). Dann kommt noch obendrein hinzu, dass die dich mitnehmen auf die Polizeidienststelle, wenn deine Identität nicht direkt feststellbar ist, und in kein Jugendheim. Fazit: Nette Lektüre, aber komplett erfunden und alles andere als preisverdächtig.
Ist tatsächlich wahr ... also meinst du echt das ich als minderjähriger keine geldstrafen bekomme ? Die meinten das ich 130 Euro wegen dem öffentlichen pinkeln zahlen muss und dann kommen die anderen Probleme wegen falsche angaben etc dazu
Mal darüber nachgedacht, dass es nur irgendwelche Leute waren, die sich als Polizist verkleidet haben und dich verarscht haben.
Gruß
Das wäre super ist aber leider nicht der Fall
Ja habe ich tatsächlich.. jedoch haben die ein Promille test in einem Streifenwagen durchgeführt und wie gesagt auch mit meinen Eltern geredet
Erstens, nicht öffentlich pinkeln, zweitens, keine falschen Angaben bei der Polizei machen, drittens kooperieren, dann hat man auch kein Problem.
Beantwortet nicht meine Frage aber danke ... darauf wäre ich im Nachhinein von alleine nicht gekommen ...
Habe ich mir gedacht, sonst hättest Du Dich auch bestimmt anders verhalten.
seine Geschichte ist auch Veräppelung