Ich wurde heute von der Polizei angehalten weil ich auf der falschen Seite Fahrrad gefahren bin?
Ja ich bin heute auf der falschen Seite Fahrrad gefahren und wurde von einem Polizisten angehalten. Ich habe gesagt "okay", habe aber trotzdem nicht die Seite gewechselt. Der Polizist hat das gesehen und ist mir hinter her gefahren. Gott sei Dank konnte ich schnell entkommen. Jetzt ist meine Frage, falls ich den Polizisten wieder (zufällig) sehen sollte und er sich daran erinnert, welche Strafe könnte mir drohen??
6 Antworten
https://www.bussgeldkatalog.org/strassenbenutzung-fahrrad/
Das sind zunächst 20€. Dann hast du die Weisung eines Polizisten nicht befolgt und bist dann vorsätzlich falsch weiter gefahren. Das sind mindestens 20 € dazu.
Ich wurde heute von der Polizei angehalten weil ich auf der falschen Seite Fahrrad gefahren bin?
Woher soll das hier jemand wissen? Ob das so war, weißt nur Du und die Polizei.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und es liegt im Ermessen des jeweiligen Polizisten, es bei einer mündlichen Verwarnung zu belassen. Wenn du also einfach gesagt hättest: "Entschuldigung, kommt nicht wieder vor" und dann StVO-konform weiter gefahren wärst, wäre alles gut und es könnte dir egal sein, ob du den Polizisten wieder siehst. Sein Job wäre erledigt gewesen.
Nun hast du aber gezeigt, dass du eben nicht einsichtig bist. Also wird der Polizist beim nächsten Mal nicht auf die Idee kommen, dass eine mündliche Verwarnung ausreichen könnte. Sondern es gibt eben gleich das Ordnungsgeld.
Ich bin mir nicht sicher, ob man aus einem Wiederholungsfall, der in keinem zeitlichen Zusammenhang steht, einen Vorsatz ableiten kann. Man kann halt auch an zwei unterschiedlichen Tagen dusselig sein. Deshalb habe ich das bewusst nicht erwähnt.
Hinsichtlich des Weiterfahrens wäre ein Vorsatz nach der Ansprache auf jeden Fall gegeben. Hier wäre aber die Frage nach der Beweisbarkeit.
Wenn der FS in einem Jahr wieder bei einem solchen Verstoß erwischt wird, wird ihm niemand mehr den alten Verstoß vorhalten. Wenn er sich aber morgen nochmal in dieser Sache erwischen lässt, dürfte die Sache anders aussehen. Daher ggf.
Das ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Schlimmstenfalls droht Dir also ein Bußgeld, Höhe kannst Du im Bußgeldkatalog nachsehen.
Es wird eine Ordnungswidrigkeit sein und einige -zig EUR könnten fällig werden, und weil du das Verhalten nicht geändert hast, wird es noch mehr. Unglaublich respektloses Verhalten, schäm Dich!
Danke für deine schnelle Antwort Bruder
Ich versuche sowas nicht mehr zu machen, aber ich hatte es wirklich eilig
Und das ggf. gleich zum doppelten Satz (Wiederholungstäter, Vorsatz).