Dürfen Eltern eine App verbieten?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, die Eltern dürfen das, ansonsten nehmen sie einfach dir das Handy weg.

Ein Handy oder eine App ist kein Menschenrecht.

Mit 18 kannst dir dann dein eigenes kaufen mit eigener App. Aber nur wenn nicht mehr bei ihnen wohnst und ausziehst. :D


SuberBurger 
Fragesteller
 15.02.2021, 13:25

Was wenn das Handy und das Abonnement für das Handy vom Kind selbst bezahlt wird? Das Geld dafür ist kein Taschengeld sondern das Kind würde z.b. das Geld dafür selbst erarbeiten. Dürfen die Eltern es dann noch nehmen? Weil dann ist es ja eigentlihc klarer Eigentum des Kindes...

0
Mooncrash  15.02.2021, 13:26
@SuberBurger

Auch dann. Die Eltern sind dein Vormund. Du darfst auch kein Abo abschliessen ohne ihr ok. Bist ja nicht 18. Auch der Kauf wäre nicht ok ohne ihr ok :D So einfach ist die Welt gestrickt. Du bist nicht Vertragsberechtigt normalerweise.

Und darum können Sie dir das Handy auch wieder weg nehmen... Tadaaa

1
5432112345  15.02.2021, 13:44
@Mooncrash

Zudem haben die Eltern die Vermögenssorge. Sie dürfen sowohl das Handy als auch das Geld einziehen. Sie dürfen es dann zwar nicht behalten, aber vor dem 18 Geburtstag müssen sie es auch nicht zurück geben.

0
flori071994  01.06.2021, 16:22
@5432112345

Das Geld dürfen sie nicht einziehen (erst recht nicht über Jahre hinweg bis zum 18ten Geburtstag), sofern das Kind es als Taschengeld erhalten hat. Ebenso sind sämtliche Käufe die nicht zu montl. Kosten führen und im Rahmen des Taschengeldes liegen rechtskräftig und dürfen nicht einfach so von den Eltern rückgenommen werden. Beim Handy sieht es bissel anders aus, denn da entscheidet die Reaktion der Eltern zum Zeitpunkt des Kaufes und direkt nachdem sie von dem Kauf erfuhren ob der Kauf rechtskräftig ist. Legten sie in der Zeit kein Veto ist das Handy im Eigentum des Kindes.

Es ist auch nicht erlaubt einfach pauschal für zich Jahre das Handy einziehen, da es sich dann nicht mehr um eine sinnvolle, pädagogische Maßnahme handelt. Kurzfristiger Entzug ist hingegen in Ordnung. (Nur wer soll sowas in der Realität überprüfen... Schließlich rennt ja niemand wegen sowas direkt zur Polizei...)

0
5432112345  01.06.2021, 18:09
@flori071994

Ich weiß nicht wie du darauf kommst, aber so wie ich es schrieb ist es schon korrekt. Selbstverständlich dürfen Eltern das Geld ihrer Kinder einziehen und es z. B. auf ein Sparkonto einzahlen bis das Kind 18 Jahre alt wird.

Ob sie das Geld nun als erzieherische Maßnahme einziehen oder weil sie der Meinung sind, dass das Kind mit dem Geld nicht umgehen kann spielt dabei überhaupt keine Rolle. Das gleiche gilt für das Handy. Und ob eine erzieherische Maßnahme verhältnismäßig ist bestimmen auch die Eltern, also ja, wenn sie es für notwendig halten dem Kind das Handy für Jahre zu verwehren, dann ist das ihr gutes Recht.

Ich rede hier nicht von schwebend unwirksamen Geschäften, sondern von der Vermögenssorge und dem elterlichen Recht auf Erziehung. Das gesamte Eigentum des Kindes wird bis zum 18. Geburtstag von den Eltern verwaltet, vollkommen egal ob es sich um Geschenke, Taschengeld oder das Bonbon unterm Sofa handelt. Sie können den Zugang des Kindes zu seinem Eigentum nach belieben und willkürlich gestalten - ebenso wie sie es für richtig halten.

Sie könnten vom eingezogenen Geld sogar Ausgaben decken, die dem Kind in irgend einer Form zu gute kommen - z. B. könnten Sie das Handy auch verkaufen und den Erlös in den gemeinsamen Urlaub stecken.

Da macht weder die Polizei noch irgend ein Gericht etwas dagegen. Erst wenn sie dem Eigentum des Kindes aktiv Schaden (weil sie es z. B. an Fremde verschenken) verletzen sie die rechte des Kindes.

0
flori071994  07.06.2021, 19:18
@5432112345

Es wäre also Ihrer Meinung nach verhältnismäßig zb einem 12 Jährigen das Handy einfach so zu entziehen und es ihm frühestens erst mit 18 wieder zugeben? Interessantes Rechtsverständnis... Sowas dem Jugendamt gegenüber zu erklären dürfte schwer fallen.

0
5432112345  08.06.2021, 15:03
@flori071994

Es spielt keine Rolle was meine Meinung dazu ist, weil hier nur die Meinung der Eltern bestimmt was verhältnismäßig ist. Das Jugendamt wird dafür keine Erklärung wollen, weil es dafür schlicht und ergreifend nicht zuständig ist.

0
flori071994  08.06.2021, 17:06
@5432112345

Demnach dürften die Eltern auch ihre Kinder grün und blau schlagen für nichts, wenn sie es für verhältnismäßig halten? Sorry, aber wir leben in Deutschland... Einem Land in dem es sowas wie Gesetze gibt...

0
5432112345  08.06.2021, 20:16
@flori071994

Wo hat das Handy wegnehmen was mit "grün und blau schlagen" zu tun? Ja, warum dürfen Eltern ihre Kinder wohl nicht schlagen? Hm... Achja, weil es im Grundgesetz steht: "(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Wo steht noch gleich das Recht auf ein Handy? Na?

Willst du als nächstes auch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Freiheitsberaubung vergleichen?

0

Mit 7 oder 8 können Eltern, wenn sie verantwortungsvoll mit ihrem Kind umgehen und sie merken, die App ist nichts für das Alter,

JA, dann können sie das verbieten. Aber dann nicht nur verbieten, sondern sie sollten auch die Begründung dazu liefern.

Ehrlich,mit 7 oder 8 muss man auch nicht überall im Internet sein, was manchmal auch zum Schutz des Kindes sein kann.

Ja dürfen sie

wenn das Kind 8 ist dann haben bestimmt die Eltern das Handy gekauft und können somit auch entscheiden was es darf und was nicht


SuberBurger 
Fragesteller
 15.02.2021, 13:29

Was wenn dsa Kind das Handy selbst bezahlt durch selbst erarbeitetes und auch das Abo selbst du selbst erarbeitetes Geld bezahlt? Sagen wir jetzt das Kind ist 13.

0