Dürfen meine Eltern mir ein Freund verbieten?

4 Antworten

Nein dürfen sie nicht...vergessen das sie selbst mal jung waren ??

Schlimm solche Eltern....hatte auch solche.

Zumal Jugendliebe das schönste ist was es gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dobbylobby68 
Fragesteller
 08.03.2024, 17:14

was hast du gemacht früher ? Weil du meinst du hattest auch solche

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SauerkrautBoy  08.03.2024, 17:34
@Dobbylobby68

Ich bin trotzdem weg....haben mir alles verbockt und zerstört mit ihrer Art. Wurde auch dauernd angerufen und genervt das ich doch sofort Heim kommen solle. Krank sowas...und ich war 18/19 !! Keine 15.

Verrückt solche Leute.

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Dobbylobby68 
Fragesteller
 08.03.2024, 17:38
@SauerkrautBoy

Woah ja verstehe is bei mir die gleiche Situation! Natürlich is das echt scheiße aber irgendwie fühlt man sich besser wenn man weiß das man nicht der einzige is bei dem es so is

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Libertinaerer  05.04.2024, 03:18
@Dobbylobby68

Unabhängig davon, dass das Verhalten deiner Eltern grundsätzlich rechtswidrig ist (und wahrscheinlich ist es das auch in deinem konkreten Fall):

Wenn die Eltern inakzeptabel sind, dann kann man sich in seiner Kommune auch mal nach freien Plätzen für "betreutes Wohnen" informieren.

Das ist eine Art Jugendlichen-WG unter staatlicher Vormundschaft.

Im Fall, auf den ich in meiner Antwort Bezug genommen habe, lief das so:

  1. Die Beziehung wurde heimlich gelebt.
  2. Als das zum zweiten Mal aufflog, hat sie das Jugendamt eingeschaltet.
  3. Das hat sich von den Eltern einlullen lassen (weil es nicht "nur" um eine Beziehung ging, sondern es auch noch der 32 Jahre ältere Onkel war).
  4. Darauf ist sie aus Verzweiflung mit ihm durchgebrannt (und kam nie wieder zurück).
  5. Die Eltern wollten ihrem Freund dann den Umgang gerichtlich verbieten lassen, was die letzte Instanz mit deutlichen Worten abgelehnt hat.
  6. Sie hat dann in einem Folgeprozess ihren Eltern das Sorgerecht entziehen lassen und ist in betreutes Wohnen gezogen.
  7. Als sie 17 war hat ihr Betreuer dann erlaubt, dass sie mit ihrem (mittlerweile) Ex-Onkel zusammenzieht: https://www.tag24.de/nachrichten/sie-flohen-fuer-die-liebe-17-jaehrige-heiratet-frueheren-onkel-explosiv-rtl-josephine-flucht-hochzeit-49425504-425504

Punkt 3 hätte nicht passieren dürfen (das Gericht hat das auch deutlich kritisiert - auch wenn das Jugendamt letztlich noch umgeschwenkt war), und Punkt 4 war ein verständlicher Hilfeschrei, aber eigentlich unnötig.

Das Familiengericht hat grundsätzlich in familiären Streitfragen das letzte Wort, und es ist auch für Minderjährige niederschwellig zugänglich. Das ist ausdrücklich so gewollt, damit Minderjährige ihre Rechte auch durchsetzen können.

Rot/Grün hat zur Jahrtausendwende das Erziehungsrecht massiv reformiert, Kinderrechte ausdrücklich festgeschrieben, alte Vorstellungen von Erziehung verboten und in Folge auch die Familiengerichte reformiert, damit die rechtliche Theorie auch angewandte Praxis wird.

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Rein theoretisch könnten sie da du ja noch keine 18 bist, also Minderjährig.

Aber sprich doch mit ihnen und frag sie warum sie nicht möchten das du ihn kennenlernst, welche Einwände sie haben etc.., manchmal bringen solche Gespräche super viel.

Vielleicht kannst du deine Eltern auch davon überzeugen ein Gespräch unter 8 Augen mit dem Jungen zusammen zu führen, damit sie ihn besser kennenlernen, falls sie ihn noch nicht kennen..

Ich wünsche dir auf jeden Fall ganz viel Glück und hoffe dass sich alles klärt.

Libertinaerer  05.04.2024, 02:52
Rein theoretisch könnten sie da du ja noch keine 18 bist

... aber praktisch gibt es da sehr hohe Hürden.

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Das dürfen sie grundsätzlich nicht verbieten!

Verbieten dürfen sie es nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn der Freund ersichtlich dein Wohl gefährdet. Ist das nicht der Fall, so ist ein Verbot rechtswidrig und die Eltern selbst gefährden das Wohl ihres Kindes: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Aus dem allgemeingültigen Teil der letztinstanzlichen Begründung: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".

"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."

Sollte es tatsächlich zu einer Beziehung kommen, dann dürfen Eltern sie nur verbieten, wenn eine konkrete Gefährdung ihres Kindes ersichtlich ist. Das war in dieser "14 & 46"-Beziehung aber nicht der Fall: "Die Beziehung zu [dem 32 Jahre älteren Freund] mag unerwünscht und sozial geächtet sein; sie ist aber grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“. Es gibt jenseits des sich sehr dynamisch unter tätiger Mithilfe aller Beteiligten entwickelt habenden und konsequent betriebenen Adoleszenzkonfliktes und dessen Folgen aus dieser Paarbeziehung selbst keine ersichtlichen Gefahrenquellen für die Jugendliche (Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.), die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe."

Im Gegenteil waren es deswegen die Eltern, die mit ihrem Verhalten das Wohl des Kindes gefährdet haben.

Die Jugendliche konnte ihre Beziehung fortsetzen.

Eine umfangreichere Analyse mit weiteren Informatiomen zu diesem konkreten Fall wie auch unserem Erziehungsrecht, findest Du hier: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Fazit: Was deine Eltern da fordern, darf dir egal sein. Ab 14 ist man in Deutschland sexualmündig und religionsmündig, und ob man dann Sexualität bzw. Religion auslebt, und wenn ja wie, obliegt jedem selbst - solange man dadurch nicht ersichtlich gefährdet ist (siehe konkrete Begründung des Gerichts oben).

Wenn der Freund also z.B. mit Drogen dealt oder islamistischer Hassprediger ist, dann ist das eine Sache. Aber die allermeisten potenziellen Partner betrifft das ja nun nicht gerade ...

Sollten die Eltern unberechtigten Forderungen dann Konsequenzen folgen lassen, kannst Du dich an das örtliche Jugendamt wenden. Die können deinen Eltern nochmal eindringlich unsere Rechtslage erläutern und zw. Eltern und Kind vermitteln.

Gefährdungen des Kindeswohls sind, von wem und in welche Richtung auch immer, zwingend abzustellen. Das Jugendamt bzw. das letztlich entscheidende Familiengericht sind gesetzlich zwingend dazu verpflichtet.

Klar. Die Frage ist nur, wie sie das durchsetzen wollen, denn daran halten musst dich ja noch lange nicht.