Dürfen die mir mehr als 450€ Zahlen ( nebenjob)?

7 Antworten

Das ist jetzt so eine Sache. Ein 450,- EUR-Job ist zunächst einmal auf 450,- EUR begrenzt. Dabei geht es in erster Linie um die Sozialversicherungen. Würdest du mehr ausgezahlt bekommen, würde sich auch die entsprechende Abrechnung verändern. Nicht selten ist es jedoch so, daß Überstunden in dem Fall unter der Hand entlohnt werden - zumindest in den Fällen, wo das möglich ist.

Dir steht im Monat das Entgelt zu, was du erarbeitet hast. Hast du Überstunden geleistet und kommst damit über 450 Euro, z.B. auf 500 Euro, sind auch diese 500 Euro bei der Beurteilung der Tätigkeit zu berücksichtigen. Ein "Schieben" von Überstunden in den nächsten Monat ist bei Minijobs nicht zulässig, "unter der Hand" zahlen sowieso nicht.

Es gilt, dass für einen Minijob das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigen darf. Das bedeutet nicht, dass es keinen Monat darüberliegen darf, es bedeutet vielmehr, dass ein Mehrverdienst in einem Monat in dem oder den Folgemaonat(en) ausgeglichen werden muss. Und zwar so, dass bei einer Beschäftigung von 12 Monaten die Grenze von 5.400 Euro nicht überschritten wird, bei kürzeren Beschäftigungen als 12 Monate entsprechend weniger.

Du darfst halt monatlich nicht über 450€ kommen, bzw. 5400 € im Jahr. Wenn du Überstunden machst müssen die selbstverständlich bezahlt werden. Dein AG muss halt dann nur auf die Grenzen achten und dich ggf. im nächsten Monat weniger Stunden arbeiten lassen. Du kannst einen Monat mal mehr bekommen, wenn du in anderen Monat(en) entsprechend weniger bekommst, aber du darfst halt nicht über 5400 € im Jahr kommen.


Plaritma  24.10.2019, 09:17

3 x im Jahr über 450€ erlaubt, aber Grenze von 5.400 € im Jahr einhalten.

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siola55  24.10.2019, 09:38
@Plaritma

Stimmt so leider nicht laut der minijob-zentrale.de

3x im 12-Monatszeitraum bei gelegentlich und nicht vorhersehbar:

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
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Topses  24.10.2019, 13:43
@siola55

Oh, das wußte ich auch nicht, dass es in Ausnahmefällen drüber darf. Danke!

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siola55  24.10.2019, 09:45

Stimmt so nicht ganz laut der minijo-zentrale.de

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Du darfst max. 49 Stunden im Monat arbeiten. Dann hast du den Mindestlohn von 9,19€ bereits leicht unterschritten. Wenn dein Arbeitgeber dir die Überstunden unter der Hand gibt, macht er und auch du (s)dich strafbar. Das ist nicht erlaubt und wird als Steuerhinterziehung gewertet.

Wenn er dich länger braucht auf Dauer, dann muss er dir einen anderen Vertrag anbieten.


dennis0510 
Fragesteller
 24.10.2019, 09:02

Zählen die Probestunden auch dazu, auch wenn die mir nicht ausbezahlt werden?

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GoldenEye2019  24.10.2019, 09:11
@dennis0510

Probearbeit zählt nicht dazu, die dient ja dazu, zu erkennen ob du überhaupt diese Tätigkeit ausüben kannst. Das ist anzusehen, wie ein Praktikum. Darf aber auch nicht einen ganzen Monat gehen. Die gesetzlichen Bestimmungen dafür sind mir jetzt aber nicht geläufig.

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Spezialmann  24.10.2019, 18:22
@dennis0510

Wenn du mitgearbeitet hast, zählen auch die Probestunden, unabhängig davon, ob sie ausbezahlt werden oder nicht. Du hast einen Anspruch auf Entlohnung der Arbeitsstunden, also werden sie auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung berücksichtigt.

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Dann musst du den Vertrag lesen. Du darfst kurzzeitig die 450 übersteigen, vielleicht werden deine Überstunden aber auf einem Stundenkonto gutgeschrieben und du bekommst sie als bezahlte Freizeit.
Ohne besondere Regelung hast du aber Ansprüche, denn du hast nach Vorgabe geleistet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung