Dürfen Ärzte Blut abnehmen wenn ich es verweigere?
Guten Abeeennddd.
Ich habe mich generell mal gefragt, wie das denn ist, wenn man bei einem Arzt sitzt und ganz spontan eine Blutabnahme bevor steht ohne das man davor etwas wusste. Darf man diese Blutabnahme ablehnen bzw. gehen Ärzte darauf ein und dürfen es dann nicht mehr?
Ich wurde bei meiner aller ersten Blutabnahme (schon ein paar Jahre her) festgehalten da ich mich verweigert habe. Ich hatte davor schon panische Angst vor Impfungen aber eine Blutabnahme war die schlimmste Vorstellung. Ich habe die ganze Zeit meine Arme fest verschrenkt und die Arzt "Assistentin" hat 5 Minuten lang versucht meine Arme zu lösen und danach die Geduld verloren und mich festgehalten. Ich lag da mit einer Panikattacke ohne Luft und frage mich daher ob das überhaupt erlaubt war. Vorallem habe ich ein Trauma davon getragen und bekomme das nie mehr aus dem Kopf und bekomme einen Nervenzusammenbruch wenn ich daran denke.
Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen
10 Antworten
Nein, grundsätzlich bedarf die Durchführung jeder medizinischen Maßnahme der rechtskräftigen Einwilligung des Patienten oder seiner gesetzlichen Vertreter (§630d Bürgerliches Gesetzbuch- BGB). Liegt keine rechtskräftige Einwilligung vor und wird die Maßnahme gegen den Willen durchgeführt, so handelt es sich um Körperverletzung im Sinne von §223 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. bei einer Blutentnahme sogar um eine gefährliche Körperverletzung im Sinne des §224 StGB, da die Rechtsprechung die Nadel als ein "gefährliches Werkzeug" definiert hat, was ein Tatbestandsmerkmal der gefährlichen Körperverletzung ist.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn es eine richterliche Anordnung gibt bzw. ist seit 2017 auch die Anordnung durch die Beamten des Polizeivollzugsdienstes möglich.
In einem Kommentar von dir unter einer anderen Antwort habe ich jedoch gelesen, dass der Vorfall damals beim Kinderarzt stattgefunden hat und hier könnte der juristische Knackpunkt liegen, denn bis zum 15. Lebensjahr, entscheiden ausschließlich die Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter. Danach, ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe eine Einzelfallentscheidung, die von der geistigen Reife des Minderjährigen abhängig ist. Es geht dann darum, ob der Minderjährige selber in der Lage ist, die ärztliche Aufklärung zu verstehen, die Konsequenzen seiner Entscheidung für oder gegen die Maßnahme überblicken kann und ob er sich insgesamt der Tragweite seiner Entscheidung bewusst ist.
Mfg
Nur wenn du in einer Geschlossenen bist.
Bei deinem normalen Hausarzt dürfen die das natürlich nicht einfach so mit Gewalt tun.
Ist eigentlich nicht erlaubt, es sei denn aus strafrechtlichen Gründen um Beweise einzuholen. Z.B. wenn der Verdacht besteht, dass du alkoholisiert Auto gefahren bist.
https://www.strassenverkehrsamt.de/magazin/angeordnete-blutprobe-kann-nicht-verweigert-werden
Das kommt darauf an wie alt du bist und wie wichtig die Blutuntersuchung ist.
A);wo ist der Akt, ne Blutabnahme zu machen, das braucht man für die Diagnosestellung
b) das ist sicherlich nur die halbe Geschichte
Ich war mit einem Krankheitsbild beim Kinderarzt da es mir dort seit 2 Wochen nicht gut ging. Hilft das etwas?
A);wo ist der Akt, ne Blutabnahme zu machen, das braucht man für die Diagnosestellung
Es gibt etwas das nennt sich Tryphanophobie, da ist jede Impfung ein echter Horror Trip, ich bin absolut froh das mir noch kein Blut abgenommen wurde, das was ich da gesehen habe...