Drittanbieter Abzocke, freenet Mobile auf Handyrechnung?
Hallo grüßt euch,
Ich habe folgendes Problem. Leider bin ich irgendwo in eine Abo Falle getappt per Drittanbieter. Ich kann mir nicht erklären woher und wie es zustandegekommen ist. Ich habe plötzlich Kosten in Höhe von 4,99€ pro Woche in Rechnung gestellt bekommen. Habe dann natürlich im Internet recherchiert und bin auf Ojom Mobile gestoßen, konnte es auch durch eine Drittanbietersperre kündigen. Da ich meine Rechnung am 16.11.18 bezahlen muss , so frage ich euch würdet ihr das zahlen ? Ich habe nirgendwo einen Vertrag/ Abo abgeschlossen. Wie soll ich vorgehen ? War auch schon beim Anbieter gestern . Dieser meinte nur ,kann man nichts machen mit den Kosten ,das es bezahlt werden muss und die Drittanbietersperre ab jetzt aktiv ist.
Ich möchte aber nicht für etwas zahlen , was ich nicht gebucht habe.
1 Antwort
Hier ein langer, aber aufschlussreicher Artikel zu dem Thema.
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/
Ich würde besonders hervorheben:
"Wie weise ich die Forderung des Drittanbieters zurück?
In dem Moment, in dem Sie direkt vom Drittanbieter eine Rechnung oder Mahnung erhalten haben, empfehle ich Ihnen, einen schriftlichen Widerspruch gegen diese unberechtigte Forderung einzulegen. Ein telefonischer Widerspruch ist nicht ausreichend. Widersprechen Sie der Rechnung deutlich, und bestreiten Sie den Vertragsschluss sowie die Inanspruchnahme von Leistungen. Fordern Sie den Drittanbieter auf, den angeblichen Vertrag nachzuweisen und bitten Sie ihn um eine genaue Darstellung, welche Dienste Sie angeblich von dem Drittanbieter erhalten haben. Bitte versenden Sie Ihr Widerspruchsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeberichtsbestätigung. Es ist wichtig, dass Sie den Zugang Ihres Widerspruchs an die Gegenseite später nachweisen können.
Nach erfolgtem Widerspruch ist der Drittanbieter verpflichtet, Ihnen den Vertragsnachweis zukommen zu lassen, als auch die Leistungen darzustellen. Immer derjenige, der eine Zahlung von Ihnen fordert, muss die Verpflichtung zur Zahlung und die Leistungserbringung nachweisen.
In aller Regel kann der Drittanbieter weder den Vertrag noch die Erbringung von bestimmten Diensten beweisen. In einem solchen Fall war Ihr Widerspruch erfolgreich und Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Rechnung des Drittanbieters zu bezahlen."