Draf man bereits fahren nach Theorieprüfung?
Darf man bereits Auto/Motorrad fahren nach dem man die Theorieprüfung bestanden hat und denn Lehrfahrausweiss hat ohne je eine Fahrstunde gehabt zu haben?
9 Antworten
Verkehrszulassungsverordnung VZV Art. 17 Lernfahrt1 Als Lernfahrt gilt jede Fahrt mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer im Besitz eines Lernfahrausweises sein muss.
2 Der Lernfahrausweis der Kategorie A, der Unterkategorien A1 und B1 sowie der Spezialkategorie F berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson.
Da steht jede Fahrt, also ab Erteilung der Fahrerlaubnis die mit dem Aushändigen des Ausweisdokumentes erfolgt.
Einzige Einschränkung ist :
Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Art. 27 Lernfahrten(Art. 15 SVG)
1 Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. .....
3 Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf ...... keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen.
4 Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.
5 Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.
Also wie ich in den Kommentaren schon sagte, ist es eh sinnvoll dich am Anfang erst mal aus dem Verkehrsgetümmel raus zu halten und dir nen großen ruhigen Parkplatz zum üben zu suchen.
Der Schein wird bei einer Kontrolle eingezogen und vernichtet und dann hast Du eine Sperre auf den Schein min 1 Jahr und alles fängt von vorne an . Las den Käse sein .
Da Du nichts kannst wirst mit dem auto auch nicht klar kommen und einen Unfall bauen da hilft Dir so ein Stück Papier gar nichts .
Du musst eine mindest Anzahl von Stunden haben im halbweges mit einem auto klar zu kommen der Schein ist nur als Beweis das Du die Prüfung gemacht hat sonst nichts .
Und was soll der Käse Theorie und Praxis nicht in einer Prüfung zu machen das sollte wieder eingeführt werden das max 2 Tage zwischen beiden liegen dürfen da sonst die erste nicht mehr anerkannt wird .
Aha, der Meister des kompetenzfreien Gebabbels meldet sich mal wieder.
Und was soll der Käse Theorie und Praxis nicht in einer Prüfung zu machen das sollte wieder eingeführt werden
Da hat einer den Sinn und Zweck eines Lehrfahrausweiss nicht kapiert.
Wie soll er denn die praktische Prüfung machen ohne vorher fahren zu lernen ?
Du kannst Autofahren dann eben nur theoretisch, und hast keine praktische Erfahrung. Warum möchtest du deinen zukünftigen Führerschein aufs Spiel setzen, indem du dich evt. bei dem Versuch erwischen lässt?
Warum möchtest du deinen zukünftigen Führerschein aufs Spiel setzen, indem du dich evt. bei dem Versuch erwischen lässt?
Ähem...der Lehrfahrausweis ist zum lernen da. Wie soll er denn jemals nen Fahrausweis bekommen wenn er nicht fahren lernt?
Der Schein wird bei einer Kontrolle eingezogen und vernichtet und dann hast Du eine Sperre auf den Schein min 1 Jahr und alles fängt von vorne an . Las den Käse sein .
Rein theoretisch dürfte jeder ohne Fahrpraxis fahren, aber nur unter gewissen Umständen:
1. Du musst dich auf deinem eigenen Privatgrund sein
2. Das Fahrzeug das du lenkst muss dir gehören
Dann wäre es rein theoretisch erlaubt Auto/Motorrad zu Fahren
Es ist völlig egal wem das Grundstück gehört. Es ist auch völlig egal wem das Fahrzeug gehört.
Sehr viel wichtiger ist das dieses Privatgrundstück unbefugtem Verkehr wirksam entzogen ist, d.h. kein Fremder darf das Grundstück ohne Weiteres betreten/befahren können. Außerdem muss das Einverständnis des Eigentümers vorliegen.
Also auf einem kleinen Platz ohne zugang auf die Strasse würde gehen?
Nein. Außer auf entsprechenden Gebieten. Wäre mir zumindest neu und macht keinen Sinn.
Ja bin Schweizer hab auch bei der Fahrschule heute nachgefragt und die haben gesagt nach bestandener Theorieprüfung darf ich fahren mit dem Motorrad. Ohne je eine Fahrstunde gehabt zu haben
Ok das kann schon sein. Auch wenn ich die Regelung fragwürdig finde.
Ich meinte eher Verkehrsübungsplätze.
Ich nahm an, dass er sich in Deutschland befindet. Kann sein, dass das in der Schweiz anders läuft. Auch wenn ich keinen Sinn dahinter sehe.
Ein Deutscher bekommt aber nach der Theorieprüfung keinen Lehrfahrausweis. Im deutschen Verkehrsrecht heisst der Fahrausweis Führerschein und einen Lehrführerschein gibt es nicht.
Von daher geht aus der Frage klar hervor daß es ein Schweizer ist.
... und wenn du nur den theoretischen Teil der Prüfung bestanden hast, besitzt du ja noch icht den Schein, den du vorzeigen müsstest, wenn du kontrolliert werden würdest.