Diskriminierung?

6 Antworten

Beides ist keine Diskriminierung.
Dann wäre es umgekehrt ja auch Diskriminierung wenn man jemanden mit körperlicher Behinderung nicht zur Feuerwehr lässt.

Matermace  08.11.2022, 09:26

Und auch für dich...

§12e, Absatz 1, Behindertengleichstellungsgesetz: (1) Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern(...)

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Rechtlich ist eine Diskriminierung eine Ungleichbehandlung für die kein sachlicher Grund existiert.

Fall 1: Die Erkrankung der A könnte ihrer Tätigkeit in der Altenpflege entgegenstehen. Insofern liegt ein sachlicher Grund vor, dass die Berufsschule hierauf hinweist. Ohnehin hat eine Empfehlung keinen bindenden Charakter.

Fall 2: Die sehbehinderte Person benötigt den Hund für ihre Orientierung. Ein sachlicher Grund für das Abweisen der Person ist nicht ersichtlich. Insofern ist hier eine rechtswidrige Diskriminierung anzunehmen.

Der zweite Fall ist definitiv eine Diskriminierung.

Beim ersten ist die Frage, ob es bei einer Empfehlung bleibt.

Fall 1 ist keine Diskriminierung da es sich um eine sachlich begründete Empfehlung handelt die der Person auch noch helfen soll.

Fall 2 ist ganz klar eine Diskriminierung, ist auch so geregelt.

Woher ich das weiß:Hobby – Aktiv in der Lokalpolitik. Lange politisch Interessiert

Nö, ist keine Diskriminierung.

Im 1. Fall hat die person halt einfach nicht die notwendigen gesundheitlichen voraussetzungen, um einen beruf auszuüben und im 2. Fall besteht eine gefahr für andere leute, wenn die halterin ihren hund aufgrund ihrer beeinträchtigung nicht verlässlich unter kontrolle hat.

Matermace  07.11.2022, 16:54

Für den 2. Fall verweise ich auf §12e, Absatz 1, Behindertengleichstellungsgesetz: (1) Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern(...)

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theyl  07.11.2022, 16:57

Ein Begleithund für Blinde ist ein speziell ausgebildetes Tier, das sich auch nicht irritieren lassen darf. IdR. geht von diesen Hunde keinerlei Gefahr aus. Für viele blinde Menschen ist dieser Hund die beste Verbindung zur Welt.

... und wenn ich sehe, dass dort eine blinde Person mit einem Hund kommt, der Hund ist ja auch speziell gekennzeichnet, dann halte ich mich auch zurück und mache keinen Aufstand oder ärgere gar das Tier.

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kogomo  07.11.2022, 17:01
@theyl

Wieso basht ihr mich alle noch, obwohl ich schon vor 5 minuten zum ersten kommentar hier schrieb: "ok, das wusste ich nicht. mea culpa."

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theyl  07.11.2022, 17:12
@kogomo

Das hatte ich leider erst zu spät gesehen, sorry.

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Stellwerk  07.11.2022, 16:57

Das ist Unsinn. Im zweiten Fall geht es um den Zugang zu einer staatlichen, öffentlichen Einrichtung, dieser darf Menschen mit Beeinträchtigung nicht verwehrt werden und muss barrierefrei gestaltet sein. Ein Blindenhund ist hier anders zu behandeln als ein "normaler" Haustierhund, da er für die Besitzerin unabdingbar.

"besteht eine gefahr für andere leute, wenn die halterin ihren hund aufgrund ihrer beeinträchtigung nicht verlässlich unter kontrolle hat."

Das ist DEINE von Wissen ungetrübte Meinung, sonst nichts.

Das ist eine glasklare Diskriminierung. Genauso als ob einem Rollstuhlfahrer sagen würde, du kommst hier nur ohne Rolli rein.

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kogomo  07.11.2022, 17:02
@Stellwerk

Wieso basht ihr mich alle noch, obwohl ich schon vor 5 minuten zum ersten kommentar hier schrieb: "ok, das wusste ich nicht. mea culpa."

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Stellwerk  07.11.2022, 17:06
@kogomo

Dein 2. Kommentar hat sich mit meinem überschnitten.

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