die frage ist an die muslimischen mitmenschen gerichtet

12 Antworten

Eine Kellnerin muss ja selbst kein Alkohol trinken, manche Muslime haben aber auch die Auffassung das man keinen Alkohol an andere Muslime (je nach dem auch an "Ungläubige") weitergeben darf. => Thema; kein Zwang im Glauben und die Ausnahmen davon.

Das zweite Problem sind die Kontakte zu "Ungläubigen". Einige Muslime glauben das sie keine Freundschaften mit "ungläubigen" pflegen dürfen, was die Arbeit mit Menschen (z.B. Kellnerin) faktisch unmöglich macht.

Diesen Theorien widersprechen aber dem Menschenfreundlichen Charakter der Religionen, die die Menschen zu einem Friedlichen Zusammenleben führen wollen. Sie Müssen also falsch sein, da sie einem guten Miteinander widersprechen.

Ich denke, das es ausreicht, wenn du einen spendierten Drink dankend ablehnst, falls er Alkohol enthält. Es ist nicht gut, wenn man auf die Leute hört, die sich irgendwelche Verbote ausdenken, die uns vor Arbeit schützen sollen.

LG Klaus.

Diese Frage können Dir normale Moslems auch nicht beantworten, weil sie nicht mit der islamischen Rechtswissenschaft ( fiqh) vertraut sein. Früher wurden solche Fragen dem Hodscha und Imam einer Moscheegemeinde gestellt.

Zudem ist die Frage für eine zufriedenstellende zu allegemein gestellt. Kellnerin wo ?..In einem Familienbetrieb oder anderswo?.Welche Art von Gastronomie ?

In streng koranischer Auslegung verbunden mit der Sunna wäre das nicht möglich, weil Du mit fremden Männern in Kontakt kommen kannst. Anders stellt sich die Lage dar, wenn es sich um einen Familienbetrie handeln würde, in dem nur Verwandte kommen.

Aber einmal davon ganz abgesehen: Du befindest Dich in Europa und Deutschland und darfst vom Grundgesetz her den Beruf als Kellnerin, soweit er Dir nicht unter Deiner Würde erscheint, selbstverstandlich ausüben. In Europa und Deutschland gilt: staatliches Gesetz geht vor einer Norm im Islam, weil es grundsätzlich die Ungleichbehandlung von Frauen bedeutet, was vom Grundgesetz her generell nicht erlaubt ist. Strenger formuliert: verboten ist.

Grundsätzlich ist es erlaubt als Kellnerin zu arbeiten, da es direkt keine Regel dagegen gibt. Problem bei der Sache ist nur was die meisten als Kellnerinnen erleben, wie Anmache etc. was aber auch vom Lokal abhängt. Ich persönlich sehe aber keine Einschränkungen was den Koran betrifft.

Alle Antworten die hier gemacht worden sind, entsprechen nicht vollständig der islamischen Rechtsprechung.

1. Eine Unterteilung nach Salafisten oder Wahabiten etc. ist völliger Unsinn und zeigt große Lücken in der Aqida (Wissenstand / Glaubensfundament) auf

2. Ich glaube oder denke hat überhaupt nichts mit Haqq (Wahrheit / wahrhaftig) zu tun

3. Man muß eben keine islamische Rechtswissenschaft studiert haben, um die Frage korrekt beantworten zu können

Denn: Da es sich in diesem Falle um eine Frage im Alltag handelt, muß mit gewissen Grundlagen jeder und ich wiederhole JEDER MUSLIM (darin enthalte ich Beider Geschlechter) in der Lage sein, selbst die Antwort geben zu können.

Wir haben 2x Quellen im Islam. Ja? Die Aleviten z.B. halten sich (im übrigen gibt es auch dort widerrum unterschiedliche Gruppen, nämlich die einen beten 5x am Tage und andere gar nicht) mal pauschal gesprochen, nicht an die Sunna. Somit haben jene nur 1x Quelle (den Koran) also fallen diese raus und es gibt auch andere Gruppen die "nur" dem Koran die Aufmerksamkeit widmen, also wenn wir als Grundlage den Koran und die Sunna nehmen, dann prüfen wir auch in jener Reihenfolge die Beweise. Im Koran gibt es tatsächlich explizied kein Verbot für das Kellnern, wäre das so, dann hätten wir nachvollziehbar 18-teilige Bände oder gar noch mehr und wäre auch so in 23 Jahren der Offenbarung nicht möglich gewesen. So weit logisch? Prima.

Also nehmen wir nun die Sunna. Was ist die Sunna? Es ist eben keine Tradition, sondern ein weiterer Teil der Rechtleitung für uns Menschen hier in dieser Welt. Die Sunna beantwortet den Muslimen die Fragen und die Verhaltensweisen im täglichen Leben für Sich und für Andere bzw. im sozialen Kontext den Umgang mit unseren Mitmenschen. Auch Analogieschlüsse sind notwendig (z.B. gab es damals kein Auto / PKW / Fernseher usw.)

Die Sunna gestützt durch sicher überlieferte aHadithe (das sind Aussprüche des geliebten Propheten Muhammed saw. Dinge die ER gemacht hat, gesagt hat, getadelt hat, gesehen und für gut geheißen hat etc. Dazu gab es große Gelehrte die diese aHadithe gesammelt und nach der Überlieferungskette isnad (wie sicher und korrekt, genau weitergegeben usw.) kategorisiert haben. Berühmte und unantastbare Hadith-Sammler-Gelehrte waren z.B. Imame Buchari, Muslim, Maja, Abu Daut, Tirmidhi usw.

Jetzt zu der eigentlichen Antwort: in einem klaren und fest sicheren überlieferten Hadith durch Buchari und Muslim (also von Beiden) heißt es in ungefähren Übersetzung in die deutsche Sprache (also nicht wörtlich sondern Sinngemäß übersetzt (!)


"ALLAH cc., der Allmächtige und Allweise verflucht jeden, der Alkohol trinkt, diejenigen die es anbauen, diejenigen die es verteilen (AHA) seine Käufer und Verkäufer, diejenigen die daraus ihren Einkommen haben (Kiosk-Besitzer etc.) die es befördern und zu denen es befördert wird (Lokale / Kneipen / Restaurants etc.)


Also nochmal: Eine Kellnerin (in diesem Falle oder Kellner) ist es verboten alkoholische Getränke an den Tisch zu bringen. Punkt. Da ist der Kontakt mit dem anderen Geschlecht, oder das Kopftuch usw. ersteinmal aussen vor. Man könnte ketzerisch sagen: Eine Muslima in der Funktion als Kellnerin, würde in einem Frauen-Café wo keine Männer anwesend sind, natürlich kopftuch-tragend, 2 Gläser Sekt an deutsche weibliche Gäste servieren, da wäre das Geschlechter-Thema nicht vorhanden, da wäre das Kopftuch bzw. das bedecken kein Thema usw. und trotzdem wäre es verboten sogar die Gäste wären keine Muslima sondern z.B. Damen aus Asien die der buddhistischen Irrleitung folgen, also nun? Es wäre haram und verboten.

So ich hoffe, das meine Ausführungen verständlich waren, das meine ich inhaltlich und hier mit Fakten aufwarte und nicht was mir gefällt oder Dir gefällt und auch nicht von irgendwelchen Vögeln die meinen "ne, ne das wäre dann okay oder sowas wie das geht schon? Hallo? Wir sind hier nicht beim Rätselraten aus diesem Grunde sind die Christen irregeleitet (worden) und straucheln bei den kleinsten Dingen, den ihre Aqida und Fundamente sind eingestürzt und haben keinen festen Halt.

PS. im Islam gibt es wohlgemerkt auch nach der Sunna und aHadithen bis zu 73 Gruppen (nicht 72) und zu dem obigen Schreiber/in "himako333" im Christentum gibt es fast genauso viele Gruppierungen und auch im übrigen bei den Budhisten (hört sich asiatisch an himako) also bei den Budhisten gibt es bis heute in Japan z.B. großen Streit und Ablehnung zwischen einzelnen Gruppen, also solche Argumente zielen vom Thema ab. Die Menschen sind nicht gleich und so muss als aller erstens die Absicht geprüft und hinterfragt werden.

Ich schließe meine Antwort mit einem Friedensgruß an alle Menschen, möge die Rechtleitung für mich und für Euch (wer Sie denn auch will) uns der Allerbarmer gewähren, sollte ich jemanden verletzt haben, so lag dies nie in meiner Absicht und alles Gute was ich schrieb kam von ALLAH cc. und alles schlechte von mir und von meinem Nefs (innere Schweinehund bzw. meinem Ego)

mursel


Ein Problem siehst Du wahrscheinlich im Alkoholverbot.

  • Grundsätzlich gibt es ein Alkoholverbot im Koran. Dieses Verbot wurde allerdings abrogiert, und wird je nach Glaubensrichtung anders ausgelegt. Ein Alevit trinkt zum Beispiel Alkohol ohne sich daran zu berauschen. Anderen Muslimen ist der Genuss von Rauschmitteln/Alkohol generell verboten. Also haram. Nun kommt es auf die Ausrichtung der betreffenden Person an. Ist sie einfach nur eine Sunnitin, dann ist es o.k. wenn sie den Alkohol zwar serviert und verkauft, aber nicht selber trinkt. Ist sie sunnitische Salafistin oder Wahhabitin, dann gibt es sogar einen Hadith, der ihr jeglichen Kontakt untersagt, was dazu führen würde, dass sie nicht kellnern könnte.

Das nächste Problem dürfte dann das Kopftuchgebot sein.

  • Einige behaupten es gäbe kein Kopftuchgebot. Andere, insbesondere auch salafistische Kreise, bestehen streng auf einem Kopftuch. Mit Kopftuch wird sie allerdings in der Gastronomie so nicht arbeiten können.

Wieder ein Problem, der Gästekontakt

  • Eine Muslima darf den anderen Menschen nicht freizügig gegenüber auftreten. Auch das dürfte gerade in einem Bereich wo Alkohol im Spiel ist problematisch erscheinen.

Im großen und ganzen würde ich es unter islamischen Gesichtspunkten als nicht erlaubt ansehen.

Da ich allerdings Islamkritiker und Christ bin, würde ich mal sagen, es ist besser und vor Gott ehrenvoller sich seine Bröttchen selber zu verdienen. Wenn Deine Freundin auch zu dieser Einsicht gelangt ist, dann sollte sie sich nicht scheuen.


Nuralhuda  30.01.2013, 00:52
  • Wo wurde das Alkoholverbot im Koran abrogiert? Natürlich ist der Genuss verboten und das Austeilen gehört zu ''Unheil stiften'' und ist ebenfalls verboten.

  • Salafisten bestehen streng auf ein Kopftuch? Es gibt mehrere Hadithe die belegen, dass der Körper der Frau von fremden Männern nicht gesehen werden darf.

  • Meinst du Gott ist zufriedener mit deiner Ehefrau, wenn Sie betrunkenen Männern halb nackt das Bier serviert NUR weil sie dann ihr eigenes Geld verdient?

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pasmalle  30.01.2013, 07:48
@gutefeejuhe

@ 1988Ritter

Da hast du die Problematik der islamischen Frau beim "Kellnern" (und sogar darüber hinaus) einfach umfassend beschrieben. DH

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