DHL Schadensersatz verweigert?
Hallo, ich habe über einen Privatkauf bei Kleinanzeigen eine Overlock-Maschine gekauft (8,7 Kilogramm) - Kaufpreis ca. 170 Euro inkl. Versand. Der Verkäufer hat wirlich extrem viel Verpackungsmaterial verwendet und alles ordentlich verschnürt, sag ich mal. Also wurfsicher verpackt...
Nun kam die Overlock bei mir an, Schaden von außen nicht ersichtlich, erst beim auspacken... Das Gehäuse war gebrochen, so dass ich die Frontklappe nicht mehr öffnen kann (somit ist die Maschine funktionsuntüchtig) und Fadenspulen waren auch gebrochen. Wahrscheinlich von der Druckeinwirkung von außen.
Ich habe innerhalb von 7 Tagen die Reklamation gemacht und das Paket so wie es angekommen ist zur Schadensbegutachtung gesendet. Hab auch Bilder des Schadens und die Beschreibeung und Beleg etc. beigefügt.
Nun kam das Paket dann irgendwann wieder bei mir an. Es war geöffnet, aber um die Maschine + Zubehör war kein Verpackungsmaterial entfernt worden, das heißt die haben sich höchstens mal kurz die Bilder angeschaut und alles nicht mal ausgepackt um es sich anzuschauen.
Der Verkäufer hat dann kurz darauf die Info bekommen, dass es nicht ausreichend verpackt war (Was erwartet man anderes...) und hat gleich Widerspruch eingelegt. Nun warten wir auf die Antwort.
Wisst ihr, was man noch weiteres tun könnte, oder habt ihr Tipps dazu? Was ist, wenn sie es wieder abstreiten und nicht zahlen wollen, wäre der nächste Schritt der Anwalt, oder könnte ich noch irgendetwas anderes probieren.
Ich möchte die ganze Anwaltsgeschichte mit Klage und drum und dran gern vermeiden, habe da genug schlechte Erfahrungen.
4 Antworten
Schaden von außen nicht ersichtlich, erst beim auspacken
Spricht eher dafür, daß die doch nicht so gut verpackt gewesen war, denn wenn aussen unbeschädigt, dann war innen ja wohl zuviel Spiel oder es wurde Dämmmaterial benutzt, dass sich komprimieren ließ.
Ausreichend Luftpolster federt das ab und verdichtet sich nicht, Flocken und Kartonagen / Papier kann sowas nicht...Das darf keine Geräusche beim schütteln machen, dann kann es anschlagen und damit beschädigt werden..
Da wird der Versender auf seinem Schaden sitzenbleiben, völlig korrekte Entscheidung.
Anscheinend nicht gut genug, den es könnte ja innen herumschlagen..
Viele machen den Fehler und meinen die 2 oder 3 Lagen von diesen 0,5 cm hohen Kleinstluftpolstern könnten was bewirken und merken dann, dass dies nicht funktioniert..
Da muss richtig mit viel Material allseitig so abgepolstert sein, dass es sich innerhalb keinesfalls bewegen kann. Da benötigt man die richtige Anzahl von Luftpolsterkissen, die Ecken des Teils nochmal extra abgepolstert..
https://i.ebayimg.com/thumbs/images/g/wkEAAOSwsFJijgCF/s-l225.jpg
https://i.ebayimg.com/thumbs/images/g/GZgAAOSw~MdilY-f/s-l225.jpg
https://meineverpackung.de/media/image/1d/49/ed/Double-Luftkissen6024_600x600.png
Das muss eigentlich auch alles der Versender machen, oder hat er seine Ansprüche an dich abgetreten?
Er hat die Ansprüche an dem Paket nicht abgetreten. Kann ich sowas eigentlich verhindern? Außerdem hat er mit der Folie aus Link 3 verpackt...
Er hat es wohl nicht gut genug gemacht, sonst wäre es ja wohl kaum beschädigt..
Und mit abtreten meinte ich - an dich abtreten - ich verstehe sowieso nicht was du hier dauernd mit DHL herumdiskutierst.
Der Auftraggeber und damit Vertragspartner war und ist einzig und allein der Verkäufer!
Und genau das wird dir auch ein Anwalt sagen, du hast hier gar nichts zu bemängeln!
https://www.paketda.de/recht/musterbrief-abtretungserklaerung.php
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Ich möchte die ganze Anwaltsgeschichte mit Klage und drum und dran gern vermeiden, habe da genug schlechte Erfahrungen.
die Schlechte Erfahrung mit DHL kannst Du dir spaaren. Weil der Schuld ist, der es Verpackt hat.
...Schaden von außen nicht ersichtlich...
Dann ist von einer unzureichenden Innenverpackung auszugehen, oder der Absender hat dir eine kaputte Maschine geschickt. Die Post wird das mit Sicherheit nicht regulieren.
Nun kam die Overlock bei mir an, Schaden von außen nicht ersichtlich, erst beim auspacken...
Dann ist der Veranddienstleister raus.
Der Verkäufer schuldet dem Käufer als kaufvertragliche Nebenpflicht eine angemessene und bruchsichere Verpackung.
Der Käufer muss im Schadensfall mit dem Paket, der Innenverpackung (!) und der beschädigten Ware zum Versanddienstleister gehen, um den Schaden aufnehmen zu lassen.
Der Versanddienstleister haftet nämlich nur, wenn das Paket von außen beschädigt wurde, nicht aber bei mangelhafter Verpackung.
Für die ist der Verkäufer zuständig, und wenn er unzureichend verpackt hat, dann haftet er.
Nur durchsetzen musst Du das schon selbst.
Es war mit luftpolstern verpackt...