DHL Laptop defekt kein geld zurück?
Hallo, ich hatte über Ebay-Kleinanzeigen einen Laptop gekauft. Dieser wurde mit 500€ versichert und per DHL verschickt. Nun ist dieser mit einem Display Bruch angekommen. Nach der Schadensbegutachtung weigerte sich DHL den Schaden zu ersetzen. Der Verkäufer weigert sich ebenfalls den Preis zurückzuzahlen. Was kann ich nun machen?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Mach eine Annzeige wegen Betruges.
Schreibe es nochmla dem Verkäufer- ansonsten geht es seinen weg.
so wie jetzt deine Tatsachen aussehen. Hat der Verkäufer dir einen Defekten Laptop geschickt.
Na klar prüft DHL ob ein Schaden beim Transport passieren kann. Und wenn DHL es ablehnt, dann ist der Verkäufer dafür zuständig.
Wieos lehnt DHL so was meistens ab ?
Ware muss auch so verpackt sein, das die Ware sicher ist.
beispiel Laptop: wenn der Karton in ordnung war- wie kann bei einem Laptop dann das Display einen Bruch bekomen ? Es müsste also schon das ganze Styropor und der Karton komplett verformt sein, das das Display einen Sprung bekommt.
Es ist auch normal das DHL sowas genau prüft- da es zu einem Volkssport geworden ist- defekte Ware mit DHL zu verschicken und das dann als Schaden zu melden dait man Geld von DHL bekommt.
"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort" der Erfüllungsort war ja von beiden Seiten einstimmig festgelegt (Meine Wohnanschrift/Versand DHL)
du interpretierst das Gesetz falsch.
Ja der Käufer trägt das Risiko WENN er dem Verkäufer sagt " Ich möchte das du mit DHl oder UPS oder sonst was versendest- Also eine Aufforderung vom Käufer.
§447 Abs:1
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über
Oder
Wenn der Käufer dem Versanddienstleister sagt " bitte in der Garage ablegen" oder an einem anderen ort.
mal zusammengefasst: hat der Käufer eigene wünsche beim Versand oder in der Adresse ( falls diese von Käufer abweicht) dann gstimmmt deine Aussage.
ist das nicht der Fall: ist es grundsätzlich noch so: Der Verkäufer haftet für die Ware bis zum Erhalt.
und noch Grundsätzlicher ist es so: Der Verkäufer muss seine Ware auch richtig beschreiben- Wenn der Käufer ein Laptop bestellt und ein Defektes teil bekomt- dann ist der Verkäufer dafür verantwortlich
Ja der Käufer trägt das Risiko WENN er dem Verkäufer sagt " Ich möchte das du mit DHl oder UPS oder sonst was versendest- Also eine Aufforderung vom Käufer.
Nö. Beim Privatkauf haftet IMMER nur der Käufer bei Verlust oder Beschädigung der Ware. Außer wenn der Käufer wünscht und zahlt einen versicherten Versand und der Verkäufer versendet einfach unversichert.
Der Verkäufer haftet für die Ware bis zum Erhalt.
Falsch. Das ist beim Händler so, nicht beim Privatkauf so, was Gesetzlich klar und deutlich beschrieben wurde!
Wenn der Käufer ein Laptop bestellt und ein Defektes teil bekomt- dann ist der Verkäufer dafür verantwortlich
Dann muss der Käufer dies beweisen, da der Käufer in der Beweispflicht ist. Nicht der Verkäufer. Ebenso beim Privatkauf so Gesetzlich verankert.
Danke für die ausführliche Antwort. Der Verkäufer hat mir vor dem Versand Fotos der heilen Ware zukommen lassen und dass diese sicher verpackt wurde. Das Paket war leider bei Eintreffen ziemlich verformt, sodass es nur durch den Versand zustande gekommen sein kann. Kann ich mich vlt. nochmal an DHL wenden oder geht kein Weg an einer Anzeige vorbei?
DHL ist NICHT dein Ansprechpartner, da du KEINEN Vertrag mit DHL hast.
Der Vertrag kommt mit dem Absender und das Transportunternehmen zustande!
Klabauterman hat in einer Sache recht.
Der Verkäufer hat einen Vertrag mit DHL- nur er kann das regeln.
bis jetzt sieht es so aus- du hast einen heilen Laptop gekauft und einen Defekten Laptop bekommen.
Das muss der Verkäufer regeln und du musst auf deine ware bestehen.
Anschreiben- frist setzen- Ware bekommen / oder Geld zurück
Hallo Matrix, alles klar, vielen Dank für die Hilfe. Damals sagte der DHL Kundenservice, dass ich als Empfänger diese Begutachtung in Auftrag geben sollte. Ich warte mal ab, ob noch etwas passiert und sonst muss ich wohl den Rechtlichen weg gehen.
Quelle von DHL:
Die Nachforschung kann erst nach 7 Tagen nach der letzten Aktualisierung des Sendungsstatus aufgegeben werden, da vereinzelte Verspätungen von Paketen nicht selten sind. Als Empfänger müssen Sie sich also beim Absender melden, wenn Ihr Paket nicht angekommen ist. Dieser kümmert sich dann um den Nachforschungsauftrag
Da geht es aber um eine verschollene Sendung und nicht um eine beschädigte Sendung!
Dein Ansprechpartner ist der Absender, nicht DHL.
Da der Vertrag zwischen Absender und DHL zustande kam.
Aber da kannst du wenig machen:
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB).
Die Anzeige ist schneller eingestellt, wie aufgegeben:
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB).