Den Glauben wechseln- Wie?

6 Antworten

Was das für eine Einrichtung ist, spielt keine Rolle. Solange du nicht Pfarrer bist, o.Ä. darf man dich nicht wegen deines Glaubens entlassen; auch ein Muslim hat z.B. das Recht in einem katholischen Kindergarten eine Ausbildung zu machen.

Wenn dein Arbeitgeber dich also kündigt, weil du nicht evangelischer Christ bist, kannst du dagegen Klagen.

https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__7.html

Um aus der Kirche aufzutreten, teilst du deinen Entschluss einem Notar, oder dem Standesamt mit; das wird dann automatisch ans Finanzamt weitergeleitet. Ein Wechsel wäre es, wenn du dann in einen beliebigen anderen religiösen Verein (das sind vor allem die katholische Kirche, diverse Freikirchen, der Zentralrat der Juden, der Ahmadiyya, die buddhistische Union, der PFI e.V. und der Eldarring. Das wären zumindest die jeweils größten Vereine der jeweils größten Konfessionen in Deutschland.)

Mehr braucht es nicht, viel Erfolg.

LG

Da mich mein Arbeitgeber ( ev. Einrichtung ) beim Austritt aus der Kirche kündigen würde, möchte ich die Religion wechseln. ( Beim Wechsel werde ich nicht gekündigt, nur wenn ich letzten Endes keinen Glauben habe )

Ich glaube, du hast da einen Denkfehler. Um deine Religion zu wechseln, musst du vorher aus der ev. Kirche austreten. Dann kannst du dich offiziell einer anderen Glaubensrichtung anschließen. Aber das sieht dann dein AG nicht, weil du dann als "oa" geführt wirst, wenn du islamisch oder buddhistisch würdest. Es könnte sein dass mit Wechsel zu einer anderen Religion die kath. Kirche gemeint ist, denn das ist auch christlich, genauso wie die ev. Kirche.

Wenn du zu einer anderen christlichen Kirche konvertierst, musst du nicht aus der Kirche austreten. Aber du zahlst weiter Kirchensteuer, nur diesmal dann z.B. als Katholik.

Übrigens: Wenn du nicht weißt, wofür das Geld ausgegeben wird, musst du dich einfach nur informieren. Das Generalvikariat Köln veröffentlicht regelmäßig auf seiner Seite Informationen dazu:

https://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/finanzen/kirchensteuer/

Erstens: die Kirchensteuer ist eine Steuer und wird nicht zweckgebunden verwendet. Sie fließt in den großen Steuertopf.

Zweitens: selbst wenn du keine Kirchensteuer mehr zahlst, finanzierst du dennoch sehr viele Kirchenkosten über die normale Steuer mit (Gehälter der Kinderf...er Bischöfe und sonstwas). Das hat olle Adenauer (katholischer als der Papst) mal so ausgekungelt.

Wenn dein Arbeitgeber dir droht, dich zu entlassen, solltest du aus der Kirche austreten, ist er entweder "die Kirche" oder verstößt gegen das Grundgesetz. Aber auch wenn es nicht "die Kirche" ist - such dir einen anderen Job. Wenn du qualifiziert bist, solltest du kein Problem haben. Keine Macht den Kirchenschergen!