Deckt die 2 Jahresgarantie Glühkerzen ab?
Mein Opel Astra (Neuwagen, unter 2 Jahre alt) hat nach 25.000 km wahrscheinlich eine defekte Glühkerze. Die müssten doch in der Garantie enthalten sein, oder? Zumindest bei 25.000 km.
3 Antworten
Was eine zusätzliche Garantie abdeckt entnimmst Du den Garantiebedingungen.
Bei einem Neufahrzeug hast Du aber gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche von 2 Jahren, diese kannst Du geltend machen, eine defekte Glühkerze nach gerade mal 25.000 km deutet auf einen Mangel hin, diesen Mangel wird der Händler beheben auf seine Kosten.
hallo
zu 100% nein ! eventuell auf kulanz , sonst keine chance
verschleissteile , kurzstrecke killt diese , bei so wenig km , wieso einen diesel ?
gruss
Nein. Glühkerzen gehören wie z.B. Bremsen zum Verschleißteil.
Eine Defekte Glühkerze bei so kurzer Laufleistung stellt einen übermäßigen und nicht normalen Verschleiß dar. Dies fällt ganz sicher unter die Gewährleistung, weil man davon ausgehen kann, dass ein Mangel zu diesem erheblich früheren Verschleiß geführt hat.
Allerdings (und das ist der Haken): Wenn es hart auf hart kommt, muss der Konsument das nachweisen (da der Kauf länger als 6 Monate zurückliegt).