DDR Führerscheine nicht in der Führerscheinstelle registriert?

5 Antworten

Nein, so schlimm wird es nicht.

Natürlich waren die Führerscheine der DDR nicht in Flensburg registriert, die westdeutschen allerdings auch nicht. Das wurde erst mit Einführung des EU-Führerscheins 1999 eingeführt. Ziel ist es, irgendwann die Dateien in den einzelnen Behörden aufzulösen.

In der DDR wurde das Fahrerlaubnisrecht mehrmals geändert. Zwischen 1969 und 1982 wurden keine Karteikarten in der Behörde geführt, sondern diese (Vordruck-Nr. VK 30) den Fahrerlaubnisinhabern mitgegeben. Alle hatten den Aufdruck: "Sorgfältig aufheben - gilt als Nachweis".

Nach all den Jahren sind viele der Karten trotzdem verloren gegangen. Viele dachten aber auch, die DDR gibt es nicht mehr, ich kann die Karte wegschmeißen. Ein fataler Irrtum! Wenn jetzt der Schein verloren geht, wird das zur Sisyphos-Arbeit. Vorausgesetzt, es sind wenigstens noch die Listenbücher vorhanden. Wer ungefähr weiß, wann er seinen Führerschein gemacht hat, kommt mit wenigen Büchern aus, die er dann Zeile für Zeile durchgehen muss. Das kann Stunden dauern.

Einige Behörden aber, wie z.B. Görlitz, haben nach der Wende auch diese Bücher entsorgt, z.T. auch aus Angst, die Gauck-Behörde könnte daraus ehemalige Stasi-Mitarbeiter enttarnen.

Allerdings hat auch schon München sein Archiv ausgedünnt. Hier gibt es nur noch Auskunft zu den Führerscheinen, die hier erstmals oder neu erteilt wurden, keine neuen oder ersetzten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
Christian094 
Fragesteller
 07.08.2021, 07:23

Also wenn eine Person oder mehrere jetzt Ihren Führerschein aus DDR Zeiten verlieren würden (Bortmonee verloren als Beispiel). Würden trotzdem irgendwo noch Akten bei der Führerscheinstelle über den Besitz der Fahrerlaubnis aus DDR Zeiten herumkullern. Das die Personen NICHT hingestellt werden würden, du hast ja noch NIE bisher einen Führerschein gehabt. Mach mal deinen Führerschein komplett neu.

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Knochi1972  10.08.2021, 23:09
@Christian094

Das soll nach Möglichkeit vermieden werden. Und es gibt noch einiges mehr an Möglichkeiten, um einen Nachweis zu bringen, z.B. wenn man seine Führerscheindaten mal bei einer Versicherung hinterlegt hat. Manchmal helfen sogar ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg, wenn ein Führerschein abgegeben wurde.

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In der DDR wurden die Führerscheine nicht zentral registriert bzw. wurden die Daten während der Wende nicht übernommen. Da bin ich mir jetzt nicht sicher. Das war insofern keine Problem weil jeder Besitzer eines Führerschein seine VK30-Nachweiskarte hatte. Insofern kann es tatsächlich sein das bei einigen FS-Inhaber tatsächlich keinen Nachweis gibt das sie jemals einen FS besessen haben.

Eine Kopie gilt nur wenn sie amtlich beglaubigt ist. Das ist aber auch nicht billiger als sich gleich einen neuen Schein (bzw. Karte) anfertigen zu lassen.

Aus dem Schneider dürften vielleicht diejenigen sein welche ihren FS schon mal zur Kur bei der Behörde abgeben mussten oder deren FS bereits in Flensburg Spuren hinterlassen hat.

Ich bin mir nicht sicher, wie das in der DDR lief. Eigentlich wurde da ja auch alles erfaßt. Aber bei den Führerscheinen gab es kein Register wie die Flensburg-Kartei, sondern jeder Verkehrspolizist hatte einen kleinen Stempel, mit dem er "Stempeleintragungen" (so hieß das) direkt in den Füherschein vornehmen konnte. Mit 5 Stempeln (nagel mich nicht auf die Zahl fest) war dann der Führerschein ungültig. Stempel konnte man aber auch nach gewissen Fristen wieder löschen lassen. Vielleicht gab es also auch kein zentrales Register für die Füherscheine selbst? Damit konnte das dann auch nicht übernommen werden bei der Vereinigung.

Kopien oder Scans sind kein Beweis für das Original. Stichwort: Manipulation.

Warum diese Führerscheine nicht registriert sind?

Weil nach der Wiedervereinigung sich nicht jeder DDR Bürger bei der Führerscheinstelle angestellt hat und sich hat registrieren lassen.