Darf Nachbar einfach fotografieren/aufnehmen?

8 Antworten

Nein, das ist nicht verboten. Man darf zunächst einmal alles fotografieren oder filmen, jedoch darf man es nicht veröffentlichen. Das ist im KUG geregelt.

Eine Ausnahme stellt es jedoch dar, wenn Du beispielsweise mit einer Überwachungskamera das Grundstück des Nachbarn oder die Einfahrt permanent überwachst. Das darfst Du nicht.

dragonballs 
Fragesteller
 04.12.2018, 14:46

Naja ich war ja auf dem Gehweg. Aber das kann man ja nicht mit einer überwachungskamera vergleichen wenn er mich nur mit dem handy aufnahm wie ich die straße entlang ging

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ohwehohach  04.12.2018, 14:47
@dragonballs

Richtig. Deswegen darf er das auch. Er darf die Bilder lediglich nicht ohne Deine Zustimmung veröffentlichen, wobei ich irgendwo gelesen habe (müsste jetzt suchen, aber das kannst Du auch selbst), dass das Vorlegen von Fotos als Beweismittel keiner Zustimmung bedarf.

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DerHans  04.12.2018, 14:47

Wenn er nur den Hund fotografiert hat, kann er dieses Bild auch veröffentlichen.

Der hat kein Recht am eigenen Bild.

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ohwehohach  04.12.2018, 14:47
@DerHans

Das stimmt, aber er schrieb ja "nahm mich auf/fotografierte mich".

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dragonballs 
Fragesteller
 04.12.2018, 14:48
@DerHans

Er hat MICH fotografiert/aufgenommen und nicht den Hund.

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FoxundFixy  04.12.2018, 18:03
@dragonballs

Du hast dich im öffentlichen Raum befunden und er darf dich fotografieren .Er darf es nur nicht ungefragt veröffentlichen,dann greift das Recht am eigenen Bild und nicht vorher

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Mal ganz ab davon, ob er es darf oder nicht, könntest du ja auch froh darüber sein, dass er dich aufgenommen hat. Denn wenn dein Hund da nicht hin gemacht hat, ist das der beste Beweis für deine Unschuld. Denn was will er der Polizei sagen? Guck, der ist da lang gelaufen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 20 Jahre TAH

Falsch, wenn er in einer Gruppe ist oder bei einer Panoramaaufnahme mit auf dem Bild ist kann er nichts machen. Als Einzelperson ist es nicht legal.

Esskah  04.12.2018, 14:54

das ist als Pauschalaussage ebenso falsch. Ist er die einzige Person auf einer Panoramaaufnahme, wird es schon wieder eng ;-)

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Du warst in der Öffentlichkeit, damit kannst Du aufgenommen werden.

Nur wenn er die Bilder veröffentlicht, kannst Du etwas unternehmen.

Dann mach eine Anzeige gegen ihn. Wenn du es nicht willst, darf er dich nicht fotografieren.(Recht am eigenen Bild)

ohwehohach  04.12.2018, 14:45
Wenn du es nicht willst, darf er dich nicht fotografieren

Doch, das darf er.

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Userhm  04.12.2018, 14:46

eine Gruppe- ja. Einzelpersonen, die sich ausdrücklich dagegen verwahren? Ich bin mir nicht sicher..

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Userhm  04.12.2018, 14:48

Gemäß der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm steht fotografierten Personen, die ohne vorherige Einwilligung fotografiert worden sind, ein Unterlassungsanspruch zu. Es handle sich bei der unerlaubten Fotoaufnahme von Personen um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Unerlaubtes Fotografieren vom Nachbarn Zwischen zwei Nachbarn kam es zu einem Streit. Der eine behauptete, der andere würde ihn ständig beobachten. Als Beweis dafür wollte er die Beobachtungen des Nachbarn fotografieren. Der beschuldigte behauptete jedoch das Gleiche und fotografierte den anderen zweimal, bevor dieser seine angeblichen Beweisfotos machen konnte. Nach diesen Aktionen forderten beide Nachbarn einen gerichtlichen Unterlassungsanspruch. Unterlassungsanspruch wird zugesprochen Das Oberlandesgericht Hamm entschied daraufhin, dass beiden Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Unterlassung zusteht, da durch das unerlaubte Fotografieren das Persönlichkeitsrecht beider Nachbarn verletzt wurde. Jede Person besitzt das Recht, über das eigene Bild zu entscheiden, sprich ob und in welchem Umfang Bilder von ihr gemacht werden dürfen.

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FoxundFixy  04.12.2018, 18:01

Dann google mal Recht am eigenen Bild.

Da geht es um die Veröffentlichung von Fotos,was hier nicht der Fall ist

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Esskah  04.12.2018, 18:14
@FoxundFixy

Richtig und genau das ist der entscheidende Unterschied

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