Darf mir der Betrieb, die wegzeit von der Berufsschule zum Betrieb als pause abziehen?

4 Antworten

Wenn du nach der Berufsschule noch arbeiten musst, dann ist der Weg von der Berufsschule zur Arbeit als Arbeitszeit zu werten.

Was allerdings nicht heißt, dass du mal eben noch einen Umweg machen kannst, um dass sich der Weg verdoppelt.

Die Wegezeit von deiner Bildungsstätte bis zu deiner Arbeitsstätte wird als Arbeitszeit gewertet.

Du hast eine vertragliche Arbeitszeit / Ausbildungszeit

Für den Berufsschulunterricht wirst Du "freigestellt". Erfolgt im Anschluß an die Unterrichtszeit noch betriebliche Arbeit, gilt auch der Weg von der Berufsschule zur Arbeits-/Ausbildungsstätte als Arbeitszeit, da diese "lediglich durch Freistellung zum Unterricht, unterbrochen" wurde.

Es ist gesetzlich festgelegt dass die Wegzeit Arbeitszeit ist. Du kannst natürlich in diese Zeit auch eine Pause integrieren, dann verlängert sich diese Zeit eben.