Darf mich mein Chef von der Berufsschule freistellen, wenn im Betrieb so viel zu tun ist?

5 Antworten

Grundsätzlich nein, weil es eine Berufsschulpflicht gibt und der Betrieb den Azubi für die Berufsschule freistellen muss. Siehe auch § 14 Abs. 1 Punkt 4 BBiG und § 15 BBiG.

Eine Ausnahme kann mit Zustimmung der Berufsschule nur dann erteilt werden, wenn es sich um eine betriebliche Weiterbildungsmaßnahme handelt.

Der Azubi soll im Betrieb lernen und nicht nur arbeiten. Wenn im "Betrieb viel zu tun" ist, wäre das eher ein Argument für den Schulbesuch, weil der Ausbilder dann keine Zeit für ihn hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Freistellung Berufsschule wegen zuviel Arbeit im Betrieb

  • Das geht grundsätzlich nicht.

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass eine Freistellung von der Berufsschule immer nur aufgrund unabwendbarer Umstände erfolgen darf. Das bedeutet, dass alle planbaren Anlässe wie Saisonarbeiten oder Terminarbeiten kein legitimer Grund für eine Freistellung sind.

Grundsätzlich ja, aber ich glaube, da gibt es sehr strenge Fristen. Wenn ich mich recht erinnere, dann nur 2 Tage pro Semester, aber bitte frag das bei deinem Ausbilder oder in der Berufsschule nach.

Er darf in der Berufsschule anfragen, die entscheiden dann.

Das liegt primär an deinem Wissenstand !

Grundsätzlich , ist nur das Geschriebene ! = Berufsschulpflicht .