Muss der Betrieb sie weiter für die Berufsschule freistellen?

2 Antworten

Nein, das muss er nach meiner Einschätzung nicht. Ihr Vertrag läuft bis zum Abschluss der letzten Prüfungsleistung (praktischer Teil) und wenn der Berufsschulunterricht für die Verkäufer beendet ist, besteht keine Freistellubgspflicht mehr. Sie sollte auch nicht dem Betrieb fernbleiben, denn das wird sich im Ausbildungszeugnis niederschalagen und ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt verschlechtern. Am besten lässt sie sich bei der Handelskammer (Ausbildungsberater) oder beim Jobcenter beraten, welche Möglichkeiten sie hat, einen neuen Betrieb zu finden.

Knifflig...

Ich würde sagen, nein, denn die Ausbildung, die sie im Moment macht, ist ja beendet, und die neue hat noch nicht begonnen. Ab dem Moment, in dem das neue Ausbildungsverhältnis im anderen Betrieb gilt, ist sie dann dort wieder freizustellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – "Berufsschul"lehrer (ETechnik) in RLP; HWK-Prüfungsausschuss