Darf mich meine Mutter nach 21 von der Arbeit abholen trotz Ausgangssperre?!?

Rolf42  22.12.2020, 09:47

Um welches Land geht es? Die Regelungen sind nicht überall gleich.

AniRaja 
Fragesteller
 22.12.2020, 09:47

Deutschland/ Hessen

9 Antworten

Wer hat denn diese Frage wiedereingestellt? Die Rechtslage ist doch jetzt komplett anders. Bitte eine neue Frage stellen.

Nichtsdestotrotz dürfte das als triftiger Grund durchgehen. Selbst wenn das nicht explizit aufgeführt ist, sind ja auch sonstige triftige Gründe erlaubt. Das würde ich da einordnen.


TW1920  12.05.2021, 23:18

Bei den ganzen Schwachmaten in den Behörden und auch der Polizei wär ich mir da nicht so sicher...

Wenn ein Schichtarbeiter aufm Heimweg nach Beginn der Ausgangssperre sich noch kurz einen Burger kauft und damit 20m vom Heimweg abweicht, muss auch Strafe zahlen...

https://www.youtube.com/watch?v=IPw3jv9tPj0

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  1. Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.
  2. Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
  3. Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
  4. Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  5. Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
  6. Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
  7. Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
  8. Ansammlungen die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.

Das sind die Ausnahmen in Baden-Württemberg

Je nach dem könnte dein Fall unter Punkt 4 fallen (in Kombination mit Punkt 2).

Ggfs. beim Ordnungsamt/ der örtlichen Polizei nachfragen

Von Experte tinalisatina bestätigt

Ja, das darfst du. Schon aus rein praktischen Erwägungen: Deine Mutter wird vor 2100 Uhr losfahren und kurz vor 2100 Uhr eintreffen. So seid ihr ab 2100 Uhr gemeinsam auf dem Heimweg. Alles im Grünen Bereich!

Ja.

Du übst eine berufliche Tätigkeit aus und musst ja schließlich nach Hause. Da ist es absolut vertretbar, dass dich ein anderer Haushaltsangehöriger mit dem Auto abholt.

Deine Frage ist zu wichtig um sich auf "Halbwissen" zu verlassen.

Wende dich an das zuständige Rathaus deiner Region. Sofern es zu keiner Erlaubnis kommt, das dich Mutti um 21 Uhr abholen darf, musst Du mit dem Betreiber des Geschäft eine Lösung finden, ggf. früher Feierabend machen.

Kommt es zu einer Ausnahmegenehmigung ist es hilfreich diese in schriftlicher Form zu erhalten um bei Kontrollen das vorlegen zu können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung