Zug fahren nach 21 uhr?
Hallo, meine Freundin würde ja heute gerne mit den 20 uhr zug zu mir fahren, abwe ab 21 uhr ist ja die Ausgangssperre, kann sie dann trotzdem mot den 20 uhr zug fahren oder wie ist das?
4 Antworten
Nein, kann sie nicht. Wer erwischt wird, und hier liegt ein privater Grund vor, der wird zur Kasse gebeten.
Streng genommen darf sie sich in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nicht einmal im Bereich des Landkreises Wittenberg aufhalten.
Hier die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises: https://www.landkreis-wittenberg.de/de/datei/anzeigen/id/193662,1162/infektionsschutzrechtliche_allgemeinverfuegung_landkreis_wittenberg_15.12.2020.pdf
Oder handelt es sich bei deiner Freundin um eine Lebenspartnerin?
Auf der offiziellen Webseite der Landesregierung BaWü steht unter den FAQ zur Ausgangsbeschränkung (Stand 11.12.20):
"Was wenn man nach 21 Uhr von einer Reise am Bahnhof/Flughafen ankommt? -> Dann darf man direkt in die eigene Wohnung nach Hause oder in die Wohnung des Partners fahren.
Also nach der Zugfahrt ohne Umwege direkt zu dir fahren !!
Guten Rutsch !^^
Die Reise führt aber nicht nach Baden-Württemberg sondern nach Sachsen-Anhalt, und Rechtsgrundlage ist hier eine Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg.
Wenn sie vor 21 Uhr bei dir ist, ja.
Ansonsten früher fahren.