Darf mein Lehrer Sportvideos von mir Verlagen ?

15 Antworten

Ergänzend zur Antwort: Wie immer ist es erstaunlich, dass im Verhältnis Schüler-Lehrer nach Meinung vieler hier nur für Schüler die Regeln zu gelten haben ... besser kann man ja den Schülern Sinn & Wert von Regeln nicht beibringen.

Bleibt nur zu hoffen, dass keiner von euch Lehrer ist.

ErsterSchnee  16.09.2019, 13:46

Nein - aber genauso erstaunlich ist es, dass für viele hier nur die Lehrer Pflichten haben. Da kann man nur hoffen, dass keiner der so Antwortenden Eltern ist...

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Majorie22  16.09.2019, 14:04
@ErsterSchnee

Es geht nicht um Pflichten, sondern um Regeln und auch um deren Einhaltung bzw. die Regeln der Sanktionierung bei Regelverstößen ... und die gelten z.B. auch für Gefängniswärter ohne Wenn und Aber. Und ich ich bin mehrfacher Vater wie auch Großvater und aus dieser Erfahrung weiß ich was wichtig ist : Konsequenz!

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Nein, darf er nicht. Ebenso wenig darf ein Lehrer, eine Bestrafung aufgeben, die mit körperlichen Aufgaben zusammenhängt u.o. nicht als pädagogische Maßnahme gewertet werden kann und dies ist hier der Fall. Dafür würde er selbstverständlich einen riesigen Ärger bekommen.

Gungrasshopper  16.09.2019, 13:14

Ich überlege gerade wie viele Strafrunden ich im Sportunterricht laufen mußte! Darf ich meinen früheren Sportlehrer verklagen?

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Enkirios  16.09.2019, 13:22
@Gungrasshopper

Das kann ich dir nicht sagen, aber es ist ein Fakt, dass das ein Lehrer nicht darf. Ich habe bereits zahlreiche Diskussionen geführt und immer Recht erhalten, da dies ein Fakt ist, den man nicht verdrehen kann. Die Würde des Menschen ist unantastbar und dies bedeutet, dass man niemanden demütigen bzw. so bestrafen darf, dass dieser sich wirklich gekränkt fühlt. Es gibt Maßnahmen, die Sinn ergeben und niemanden verletzen. Viele Schulen haben einen Reflexionsraum, verweisen ihre Schüler für einen Zeitraum, oder nutzen andere Möglichkeit, um mit den Schülern/innen fertig zu werden.

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consillieri  16.09.2019, 13:44
@Gungrasshopper

Das ist Sport gewesen und die Runden standen im Zusammenhang mit dem Unterricht... Somit noch gerechtfertigt, auch ist das Video doch sehr seltsam als Erzieherisches Mittel. Es gibt keinen pädagogischen Wert hier, der gegeben sein muss.

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Das nennt sich erzieherische Maßnahme, der Du leicht entgehen kannst.

Da muss man verschiedene Aspekte berücksichtigen:

Ist es eine zulässige Disziplinarmaßnahme? Da gibt es keine klaren Regeln. Es liegt im Ermessen des Lehrers. Menschenrechte sind sicherlich nicht verletzt. Zumindestens solange der Schüler dazu fähig ist. Ob pädaggisch sinnvoll oder nicht? Darüber kann man sicherlich streiten. Jedenfalls einfallsreich!

Werden Rechte am eigenen Bild verletzt? Nein! Er verlangt nicht die Herausgabe der Videos. Ob ihr die Liegestützen vor der Klasse macht oder per Video zeigt ist doch im Grunde egal!

Ich würde sagen: Ich dürftet Euch weigern. Aber der Lehrer macht sich seinerseits auch nicht strafbar. Wenn ihr Euch verweigert, muss er halt auf herkömmliche Disziplinarmaßnahmen (Klassenkonferenz, Ausschluss vom Unterricht, Strafarbeit etc.) zurückgreifen.

Majorie22  16.09.2019, 13:24

Es gibt klare Regeln in jedem Landesschulgesetz bzgl. Diziplinarmaßnahmen .. und ein Liegestütze-Video gehört keinesfalls dazu.

Und eine per se nicht zulässige Maßnahme anzukündigen ... zeugt schon mal von "Beruf verfehlt!"

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Gungrasshopper  16.09.2019, 13:32
@Majorie22

Also Niedersachsen z.B. unterscheidet z.B. Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmittlen. Ordungsmaßnahmen sind klar geregelt. Erziehungsmaßnahmen nicht.

Zitat: "Die Wahl des Erziehungsmittels (wie z.B. die mündliche Rüge, die Anfertigung zusätzlicher häuslicher Aufgaben, die vorübergehende Wegnahme von Gegenständen oder das „Nachsitzen“ in Form besonderer schulischer Arbeitsstunden) liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkräfte. Erziehungsmittel greifen im Gegensatz zu Ordnungsmaßnahmen nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Schülerinnen und Schüler ein und sind deshalb auch keine Verwaltungsakte, die im Wege eines Widerspruchsverfahrens überprüfbar wären.

Die Liegestütze sind als Erziehungsmittel einzustufen.

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consillieri  16.09.2019, 13:54
@Gungrasshopper

Habe es versehentlich hoch bewertet. Liegestützen sind rechtlich als Erziehungsmittel absolut umstritten. Es obliegt der Lehrkraft zwar die erzieherischen Mittel zu wählen, dennoch ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Liegestützen anzukündigen bei Unterrichtsstörungen im Biologieunterricht ist absolut unprofessionell. Wie verhält sich der betreffende Lehrer, wenn SuS dabei sind, die gesundheitliche Probleme haben? Wenn jemand kein Aufnahmegerät hat.

Erzieherische Einwirkungen sollen immer einen Sinn haben und der ist hier nciht gegeben, reine Strafe ist nicht zulässig. Es gibt zig andere Optionen bei Unterichtsstörungen vorzugehen, rechtlich abgesichert und sinnvoll, mit bezug zum Unterricht.

P.S. Diese Lehrkraft macht sich lächerlich, bei Elternbeschwerde ganz dünnes Eis...

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Majorie22  16.09.2019, 14:00
@Gungrasshopper

Schlicht nein. Körperliche Maßnahmen sind keine Erziehungsmittel, da trennt das Gesetz nicht zwischen 1000m-Lauf oder einer Schelle.

Des weiteren kommt noch das Video on Top oben drauf. Mein Gott, Widerspruch gegen die angeordnete Veröffentlichung ist sogar gerichtlich möglich!

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Gungrasshopper  16.09.2019, 14:02
@consillieri

Unbestreitbar: Ist der Schüler zu diesen Liegestützen nicht in der Lage, weil übergewichtig, unsportlich, behindert ist, ist diese Maßnahme völlig daneben. Ansonsten finde ich es aber o.k. Ich kann mich an einen Lehrer erinnern, der von einem sehr guten Turner (Teilnahme an den deutschen Jungendmeisterschaften) als "Strafe" verlagte einen einhändigen Handstand vor der Klasse zu machen. Alles, auch der Betroffene, fanden das ziemlich lustig, auch wenn ich jetzt nicht weiß, wie die Rechtslage wäre, wenn es dabei zu einer Sportverletzung gekommen wäre. Ich finde es besser, wenn Lehrer erst einmal mit etwas Humor und Augenmaß an solche Sachen herangehen, als wenn sie gleich die große disziplinarische Keule herausholen.

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Nein... Geh zum Direktor.

AlterLeipziger  16.09.2019, 13:06

Und hole Dir gleich einen Verweis ab!

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Lottusblume  16.09.2019, 13:08
@AlterLeipziger

Das ist demütigend, der Lehrer bekäme aber so was von, von mir zu hören und ohne Einwilligung der Eltern darf niemand Videos oder Fotos von Kinder machen. Da gibt es andere Maßnahmen gegen unruhige Kinder. Nachsitzen zum Beispiel.

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ErsterSchnee  16.09.2019, 13:48
@Lottusblume

"ohne Einwilligung der Eltern darf niemand Videos oder Fotos von Kinder machen."

Das ist sachlich falsch. Zumal die Schüler das Video ja auch selber machen sollen...

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