darf mein chef mein Rucksack durchsuchen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hat der Chef seine Befugnisse übertreten, dass darf er nicht.

Das wäre für mich ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Da würde ich keinen Tag mehr arbeiten wollen.

zunächst war dein Gepäck mal Herrenlos, kein Eigentümer, der Chef hat eine Fürsorgepflicht, 1. Hinweis auf den Besitzer 2. Schutz vor Langfinger; Geld Handy usw drinn.

sowas lässt man nicht ohne Aufsicht liegen; ihr habt bestimmt einen Schrank dafür.

du regst dich zu Unrecht auf

sirigel  06.10.2019, 21:25
  1. war der Rucksack im Gemeinschaftsraum - nicht Herrenlos.
  2. Somit ist "Fürsorgepflicht" kein Argument.
  3. Der Chef hat immer noch keine Befugnis in fremde Rucksäcke/Taschen zu schauen.
  4. Der Chef hätte fragen sollen, wem der Rucksack gehört.
  5. Sie regt sich zu recht auf.
  6. Was hast du denn für ein Rechtsverständnis?
  7. Die Frage sei erlaubt, ob der Ches vielleicht seinen MA hinterher spioniert?
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Das Darf er nicht und erst recht nicht wen das im Gemeinschaftsraum liegt! Das weis dein chef auch sehr genau!

Durchsuchen darf nur die Polizei Sachen wen es dafür einen Grund gibt!

Er darf niemals einfach Sachen durchsuchen ! Das darf auch kein Kaufhausdetektiv wen der vermutet das man was geklaut hat!

Was wäre den wen du darin Medikamente hättest die du auch mal auf der Arbeit brauchst damit hätte der chef sich geschützte Daten verschafft auf die er kein Anspruch hat!

Wen dem chef schon die 'Priavatspfäre egeal ist würde ich mir schnell wo anders was suchen den da kann auch anderes nicht in

Ordnung sein!

Da hat dein Chef kein Recht drauf, durchsuchen darf er die privaten Sachen nur bei begründeten Verdacht das du z.B. Was geklaut hast.

catweasel66  06.10.2019, 21:11

auch dann nicht,das wäre dann ein fall für die polizei

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Fidreliasis  06.10.2019, 21:13
@catweasel66

Er darf selber Taschenkontrollen machen aber nur mit Einverständnis des AN, liegt dieses nicht vor muss er die Polizei rufen, da Gastverpflichtung dann recht.

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catweasel66  06.10.2019, 21:15
@Fidreliasis

richtig ,mit dem einverständnis des angestellten. will der das nicht und der chef besteht drauf , dann muss er nen anruf tätigen...

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Herumliegendes ist keine PRIVATSPÄRE !

Wegen solchem Kram werden Bahnhöfe Evakuiert !

Da hat der Betriebsinhaber volles Recht zur Sicherung dritter !

  • - der Rest ist sicher auch übertrieben dargestellt worden .