Du kannst eine weiter Ausbildung machen aber eine Umschulung wird nur aus bestimmten Gründen gewährt.

Z.B. wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Man lange arbeitslos ist oder die Perspektiven in dem Beruf sehr schlecht sind.

Etwas anderes machen wollen ist kein anerkannter Grund um eine Umschulung bewilligt zu bekommen.

Woher ich das weiß:

Habe zwei Umschulungen gemacht, eine aus gesundheitlichen Gründen über den Rententräger.

Eine zweite Umschulung durch das Arbeitsamt weil ich mehrere Jahre in einem bestimmten Bereich gearbeitet habe und dann arbeitslos wurde und sich eine Umschulung in der Richtung praktisch anbot.

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ich kann es schlecht beurteilen ob alles wahr ist oder nicht aber langsam kann das team nichtmehr ausgleichen..

Genau, wir sind keine Ärzte.

Sehe das mal aus Ihrer Sicht, Du wärst also sie. Sie will arbeiten bzw. arbeitet und kann nichts für ihre Krankheit. Soll man sie deswegen kündigen?

Wieso schleppt man so eine mitarbeiterin mit? Verstehe es nicht...

Keine Ahnung, ethische oder vielleicht rechtliche Gründe, bzw. es ist oft nicht so leicht Jemandem zu kündigen.

Aber ich kann Dich durchaus verstehen, weil Ihr mehr arbeiten müsst, wenn sie ausfällt.

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Du hast ein Kaufvertrag abgeschlossen mit Aufmaß und wenn das nicht richtig ist, haftet erst mal das Möbelhaus.

Sollte das Aufmaß durch ein Subunternehmer erstellt worden sein, dann muss sich das Möbelhaus an den Subunternehmer wenden.

Du musst da gar nichts machen außer fordern das man Deine bezahlte Leistung erbringt und es dabei keine Einschränkungen oder Mehrkosten gibt.

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Minusstunden gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Es ist sein unternehmerisches Risiko.

Arbeitszeit bis 0 Uhr 30 ist auch nicht zulässig.

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Der Hausverkäufer hat jetzt Bedenken, dass der Gutachter den Wert des Hauses drücken will.Zumal der Vater des Erwerbers auch bei derselben Bank tätig ist.

Ich hätte da auch Bedenken und würde entweder auf einen unabhängigen Gutachter bestehen oder den Käufer ablehnen.

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Wegen Truppmann 1 Lehrgang gekündigt?

Hallo zusammen,

Ich bin seit kurzen in der FF (Niedersachsen) und mache zur zeit meine Truppmann 1 Ausbildung. Nun schaut es so aus, ich bin 17, noch ganz normaler Schüler (11. Kl.) und habe ein Nebenjob (Der mit der Schule nichts zutun hat). Meine Arbeitszeiten sind von 19:30 bis 21:20 und ich habe mir für den Lehrgang frei genommen, der Vorarbeiter hat gesagt das es Okay sei.

Nun habe ich heute ein Anruf erhalten, dass ich ja zur Arbeit kommen MUSS weil ein anderer Mitarbeiter erkrankt sei, der Vorarbeiter selbst, hat aber auch frei und könnte dies ebenfalls übernehmen. Ich habe ihm Gesagt das ich das nicht machen kann, da ich mehr oder weniger jtz dazu verpflichtet bin, ihm war es aber egal. Er hat mich darauf hin gefragt ob mir der Nebenjob oder die Feuerwehr wichtiger ist, ich habe ihm erklärt, dass mir die FF wichtiger ist, aber ich selbst habe KEINE Kündigung ausgesprochen.

Daraufhin hat er zu mir gesagt das ich nicht mehr zur arbeit kommen brauch und quasi indirekt eine Kündigung ausgesprochen. Bei Lehrgang haben wir aber gesagt bekommen das es unsere Pflicht sei zu Ausbildungs Lehrgängen zu erscheinen, und dies kein Kündigungsgrund ist. Er hat jedoch diesen Lehrgang als Kündigungsgrund genommen.

§12 NBrandSchG:

(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. 2 Ihnen dürfen aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen.

(3) [...] Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit sind sie freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. [...]

Soweit ich weis, besteht kein besonderes Interesse der Arbeitgebers, denn er hat mir erst ja Freigegeben und selbst hat er ja auch Urlaub und könnte die Vertretung übernehmen, ist also nicht so, dass nur weil ich jetzt nicht komme, das ganze Unternehmen zusammenbricht.

MfG, Martin

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Mündlich zählt kein Kündigung. Du gehst also hin und bietest Deine Arbeitskraft an, schickt man dich nach Hause, dann zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage aufnehmen lassen.

In erster Instanz geht das ohne Anwalt.

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Die Frage ist ja gerade, ab wann Wucher vorliegt!

Ab dem doppeltem Handwerkerlohn:

https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/wucherpreise-handwerk-100.html

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Das hat der Chef seine Befugnisse übertreten, dass darf er nicht.

Das wäre für mich ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Da würde ich keinen Tag mehr arbeiten wollen.

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nur ist meine frage habe ich überhaupt Anspruch auf irgendwas? 

Nur unter jeweiligen Voraussetzungen, wie z.B. das mit dem Bafög.

Bist Du über 18 kannst Du Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen und von Deinen Eltern Barunterhalt fordern.

Nur bei schwerwiegenden sozialen Gründen kann es Unterstützung durch das Jobcenter geben. Der erste Ansprechpartner ist aber erst einmal das Jugendamt, dem Du Deine Situation erklären musst und die dann auch eingehend geprüft wird.

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Der Arbeitgeber kann wegen Krankheit und auch nicht wenn er keine Arbeit hat Minusstunden auf Dein Arbeitszeitkonto schreiben.

Bei Krankheit ist er zu Lohnfortzahlung verpflichtet.

Hat er zu wenig Arbeit, dann befindet er sich im Annahmeverzug und die Stunden sind unternehmerisches Risiko.

Nur wenn Du z.B. keinen mehr Urlaub hast und Du unbedingt frei haben musst, könnte man z.B. Minusstunden vereinbaren die Du dann nachholst.

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Nimm ihm auch etwas weg was er braucht, z.B. Autoschlüssel.

Bei dieser Frage gibt es nur 3 Optionen. Die oben Genannte, vernünftiges Gespräch oder eine Anzeige.

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Das machen die in der Regel nicht. Ich habe denen z.B. gesagt, dass ich in Firma XY nicht eingesetzt werden möchte, weil ich dort mal fest angestellt war und nicht im Gutem auseinander gegangen bin.

Wenn Du aber keinen guten Grund nennen kannst und sie keinen anderen Einsatz haben könnten sie Dich ggf. kündigen, weil Du den Einsatz ablehnst.

Endet ein Einsatz und sie haben keinen Neuen, dann müssen sie dich trotzdem bezahlen und dürfen weder Urlaub abziehen noch an Dein Zeitkonto gehen. Auch eine Kündigung wegen Nichteinsatz wäre unwirksam, doch das wissen nur sehr Wenige.

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Es ist lediglich eine Empfehlung des Arztes.

Du kannst arbeiten gehen, wenn Du willst.

Man ist versichert und muss sich auch nicht gesund schreiben lassen, wie manche Leute immer noch glauben.

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Das wird nach Deinem letzten Verdienst berechnet. Krankengeld ist kein Verdienst.

da demnächst mein Krankengeld ausläuft und ich es voraussichtlich bis dahin nicht schaffe wieder zur Arbeit zu gehen werde ich mich kündigen lassen.

Musst Du nicht uns sollst Du auch nicht, zumindest so lange nicht bis Du ein ärztliches Attest hast in dem steht, dass Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben sollst bzw. kannst.

Wenn Du ausgesteuert wirst dann beantragst Du ALG aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung . Dann kann es ggf. sein, das man Rentenantrag stellen muss.

Aber erst mal bekommst Du ALG und Du kannst Du nach einem Bildungsgutschein fragen.

Denn ich möchte gerne etwas Neues machen was mir wirklich Spaß macht

Das darfst Du denen nicht sagen, denn das ist kein Grund um eine Umschulung zu bekommen. Du musst das mit Deiner Psyche oder anderen Dingen begründen.

So, gehe jetzt arbeiten, falls Rückfragen sind, stelle sie und ich werde später oder morgen darauf antworten.

Ich wurde schon mal ausgesteuert und habe zwei Umschulungen beendet.

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Neugierige Arbeitskollegin, was nun?

Hallo,

ersteinmal zu mir selber, damit Ihr die Situation kennt.

Ich bin 20 Jahre alt und absolviere aktuell meine Ausbildung bei der Stadt.

Ich habe auf der Arbeit eine Mitauszubildende, welche fast fertig mit Ihrer Ausbildung ist. Meine Kollegen mit denen ich oft am Wochende unterwegs bin, kenn Sie von früher aus der Realschule und wie es der Zufall so will sind Sie alle während der Ausbildung in der selben Berufsschulklasse gelandet. Dort redet man selbstverstädnlich auf dem Pausenhof miteinander und so kam über drei Ecken folgendes Problem zu mir.

Ich gehe wie oben schon gesagt regelmäßig am Wochende gerne feiern, da es ein gutes Ventil für mich ist. Jetzt habe ich heute durch Zufall erfahren, dass meine Arbeitskollegin meine Kollegen in der Berufsschule immer ausfragt über mich. Ob ich irgendwelche Drogen nehme, ob ich trinke dies das Ananas. Mich stört es echt extrem das Sie in meiner Privatsphäre rumschnüffelt. Ich kann mir auch nicht erklären weshalb ich so interessant sein soll für eine lesbische in einer Beziehung lebenden Frau. Nun weiß ich nicht so recht wie ich damit umgehen soll und ob ich Sie darauf ansprechen soll und Ihr klarmachen soll das mein Privatleben Sie nichts angeht. Darin sehe ich allerdings Probleme, dass es im Büro die Runde machen könnte (ebenfalls das ich so oft Feiern bin etc.). Arbeit und Privates halte ich gerne strikt getrennt. Sollte ich vielleicht auch alles auf sich beruhen lassen und hoffen das Sie nicht jedem dahergelaufenen im Büro erzählt wie oft ich denn doch feiern gehe. Mein Kollegen waren natürlich noch so schlau Ihr Infos zuzuspielen. Was würdet Ihr machen ?

Danke für jede Antwort.

MfG.

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Ich würde es erst mal auf sich beruhen lassen und sie nicht darauf ansprechen.

Warum?

Bringt meistens nur Ärger; sie streitet es es wird vielleicht noch schlimmer.

Gehst Du zu deinen Vorgesetzten und schilderst das, dann kann es zwar sein, das dann Ruhe vor der Kollegin ist, aber wenn sich mal deine Noten verschlechtern oder Du an einem Montag mit dunklen Augenrändern zur Arbeit kommst, wird das Gespräch wieder in Erinnerung gerufen:

Mit Deinen Kollegen solltest Du aber mal reden.

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Das sollten Deine Eltern mit dem Klassenlehrer oder dem Direktor Deiner Schule klären.

Hier mal eine Vorlage für eine Befreiung.

https://www.recht-finanzen.de/faq/3685-antrag-auf-beurlaubung-von-der-schule-wegen-todesfall

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