Darf man zwei Fahrrad Lampen nutzen?

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Eine Stirnlampe als Zusatzlicht kann man sich meiner Erfahrung nach sparen. Der Lichtkegel ist so weit oben, dass er im normalen Straßenverkehr bei Abständen unter ~40m übersehen wird.

Jedenfalls übersehe ich diese Radfahrer, die im Dunkeln nur mit SL fahren, trotz der Lampe sehr schnell - und ich muss grundsätzlich aufmerksam sein, da ich selber Rad fahre und Unfälle nicht mag.

Irgendwie erwartet man in dieser Höhe kein Licht, und konzentriert sich viel stärker auf etwa 70cm - keine Ahnung.

Etwas anders im Gelände, wo der fixe Scheinwerfer oft nicht rechtzeitig dort hin leuchtet, wo man hin will, oder bei entsprechend sehr schlechten, und unbeleuchteten Straßenverhältnissen. Aber dort (Gelände) fragt auch keiner mehr nach Zulassungen, und es gibt auch entsprechend helle (und sauteure) Front!Leuchten.

  • Man darf am Fahrrad mehrere Scheinwerfer montieren, diese müssen jeweils der StVZO entsprechen
  • Man darf als Radfahrer auch eine Stirnlampe tragen, diese muss nicht der StVZO entsprechen, da sie nicht am Fahrzeug montiert ist. Dennoch sollte man unbedingt darauf achten, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Du darfst auch eine zweite Lampe ans Fahrrad machen, die muss dann halt eben auch den Anforderungen der StVO genügen.

Eine Stirnlampe darfst du ebenfalls tragen, da sie nicht am Fahrrad montiert ist. Allerdings hast du damit ggf. ein Problem, wenn ein Autofahrer behauptet, du hättest ihn geblendet - viel Spaß, das Gegenteil zu beweisen.

du darfst auch zwei Leuchtmittel vorne anbringen, zusätzlich sogar die Stirnlampe nutzen