Darf man einen (vorgeschriebenen) Reflektor am Fahrradkorb befestigen?
Ein Fahrrad hat ein funktionierendes Rücklicht mit Dynamobetrieb.
Aber es ist kein "Z-Reflektor" nach StVO, daher muß ein zusätzlicher Reflektor dran, der diese Eigenschaft erfüllt.
Darf man den hinten am fest montierten Fahrradkorb anbringen? An der Sattelstange würde er vom Korb verdeckt sein.
Danke!
3 Antworten
Ja, es gibt keine genaue Vorschrift, wo und wie der angebracht sein muss.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Gibt aber auch Rücklichter, die den Rückstrahler integriert haben, das ist vielleicht eleganter-
Vielen Dank! Dass es keine Vorgabe gibt, wo der Reflektor angebracht sein muß ergibt sich aber nur aus den Passagen "nicht verdeckt" und "an der Rückseite", oder? Dann sollte ja der Korb erlaubt sein.
Integriert hätte ich am liebsten, aber das Rücklicht wurde gerade erst von der Fahrradwerkstatt angebracht und ich möchte jetzt nicht wieder für ein neues zahlen. Schick wäre ein strassenverkehrstaugliches ("Z") gewesen...
Korb ist auch ein guter Platz wo man den reflektor sieht
Das darfst du natürlich.
Fahrräder mit bereits montierten Korb haben den Reflektor auch schon ab Werk am Korb.