2 Antworten

Ein Elektrokleinstfahrzeug, umgangssprachlich "E-Scooter", darf keinen Sitz haben.

Mit der Mofaprüfbescheinigung wären auch nur 25 km/h erlaubt.

Das Fahrzeug ist ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad, fahrbar mit Klasse AM, welche beispielsweise auch in Klasse B enthalten ist.