Elektro-Scooter keine Straßen Zulassung frage?
Dürfte ich mit inem Elektro-Scooter ohne Straßen Zulassung auf dem Gehweg fahren ?
5 Antworten
Nein, ohne StV(Z)O - konforme Typenzulassung darf prinzipiell mit keinem ( motorisierten "Spielzeug" ) im öffentlichen Verkehrsraum ( dazu gehören auch Geh- / und Radwege ) aktiv gefahren werden.
Diese FZG. unterscheidet von zulässigen Sport- / und Freizeitgeräten wie Fahrräder, Rollschuhen / Inlinern , Skateboards und Tretrollern halt die Motorisierung. 😉
Ansich darfst du einen Scooter ohne Strassenzulassung auch ohne Führerschein fahren. Aber wie jedes Fahrzeug ohne Zulassung NICHT IN ÖFFENTLICHEN BEREICHEN. Sonder auf privatem Gelände etc.
Also NICHT AUF DEM GEHWEG.
Hierfür benötigt es zulassung und führerschein!
Scooter gibt's auch ohne StVZo !
Nein, wenn du noch keinen führerschein hat könnte das zu einer anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis und fahren ohne versicherungsschutz geben. Hat in meinem fall 20 sozialstunden gegeben. Kann mir aber kaum vorstellen das es einen polizisten wirklich interessiert, aber das musst du wissen.
Em wir reden von einem der keine Straßen Zulassung hat ! Wenn er einen hätte ist das logisch ihn auf der Straße zu fahren
egal ob das ding zugelassen ist oder nicht, die polizei wird das als fahren ohne fahrerlaubnis abstempeln.
wenn du, wo von ich aus gehe, über 8 jahre alt bist, nein
m.E. ist aber alles in butter, so lange du §1 treu bleibst: es ist darauf zu achten, dass kein verkehrsteilnehmer unnötig behindert oder gefährdet wird
ich weiß ja nicht wie die polizei bei euch in der gegend so drauf ist, aber hier fahren viele mit so was rum, auf radwegen aber auch bürgersteigen und so lange keine rempeleien oder drägenleien stattfinden, sagt da auch keiner was.
lg, Anna
Nein, und die Strafen können sehr hoch sein. Noch schlimmer aber ist, dass keine Versicherung bei einem Unfall sich zuständig fühlen wird :).
Das ist nicht richtig. Es gibt durchaus auch z.B. E-Scooter mit StVZo - Zulassung unter 21 KM/h , die sogar OHNE "Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas" und OHNE Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden dürfen.
Die "Prüfbescheinigung ... " ist zudem auch KEINE "Fahrerlaubnis" im Sinne der FeV. 😉