Darf man einen kleinen e-motor an ein Bobbycar bauen?

8 Antworten

Das Bauen und auf nicht öffentlichen Plätzen Fahren, unterliegt keiner verkehrsrechtlichen Verordnung.

Eine Zulassung für solche Fahrzeuge zu bekommen ist ausgeschlossen. Es fällt auch nicht unter die Gattung Fahrzeuge, die bis 6 kmh Höchstgeschwindigkeit, ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.

Bleibt nur die Möglichkeit solche Fahrzeuge im Sinne des § 24 StVO abs2. mit höchstens Schrittgeschwindigkeit auf für Fußgänger geeigneten Wegen zu bewegen.

Darf man nicht. Es wäre dann ein motorisiertes Fahrzeug und bräuchte wie ein eScooter ein Versicherungskennzeichen. Außerdem ist es für motorisierten Antrieb nicht ausgelegt. Es wird eine saftige Strafe geben.

schlappeflicker  16.12.2021, 08:52

Und schon wieder glänzt er mit halbwissen.

Ja darf man.

Und man darf auch draußen mit herumgondeln, solange das Ding nicht schneller als 6 km/h fahren kann. Dann braucht es weder Versicherung noch Zulassung.

Das Fahrzeug wäre fahrerlaubnispflichtig, braucht eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung.