Darf man schon mit dem Zettel vom TÜV Roller fahren oder nur erst dann, wenn man die Prüfungbescheinugung in der Hand hält?

1 Antwort

Wenn du ohne Prüfbescheinigung fährst, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit 10€ Verwarngeld belegt ist, Tatbestandsnr 205100.

Hättest du die Prüfung nicht abgelegt, würde es dich 20€ kosten, Tatbestandsnr 205000.

Wenn du eine Bestätigung über die abgelegte Prüfung besitzt, kann dir kein Fahren ohne abgelegte Prüfung vorgeworfen werden. Es bleibt dann beim Nichtmitführen der Bescheinigung.