Darf man schon mit dem Zettel vom TÜV Roller fahren oder nur erst dann, wenn man die Prüfungbescheinugung in der Hand hält?
yoo, ich habe morgen meine theoretische Prüfung und da meinte mein Fahrlehrer gestern bei der einzigen Praktischen Fahrstunde, dass ich entweder schon meine Prüfbescheinigung bekomme oder nur einen Zettel, wo draufsteht, dass ich bestanden habe.
Dürfte ich damit auch durch die Gegend fahren oder nur mit der Prüfbescheinigung?
lg
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Roller, Auto und Motorrad
Wenn du ohne Prüfbescheinigung fährst, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit 10€ Verwarngeld belegt ist, Tatbestandsnr 205100.
Hättest du die Prüfung nicht abgelegt, würde es dich 20€ kosten, Tatbestandsnr 205000.
Wenn du eine Bestätigung über die abgelegte Prüfung besitzt, kann dir kein Fahren ohne abgelegte Prüfung vorgeworfen werden. Es bleibt dann beim Nichtmitführen der Bescheinigung.