Darf man nach bestandener Theorieprüfung Mofa fahren?

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Voraussetzung, um ein Mofa fahren zu dürfen, ist eine bestandene Theorieprüfung, siehe §5 Abs 1 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er

1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und

2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Dir kann also nicht das Führen eines Mofas ohne abgelegte Prüfung (Tatsbestandsnr 205000) vorgeworfen werden, was normalerweise 20€ kosten würde, dafür aber das Führen eines Mofas ohne mitgeführte Prüfbescheinigung (Tatbestandsnr 205100), wofür 10€ fällig werden.

"Am besten fragst du deinen Fahrlehrer, aber meines wissen gilt dieses Dokument, dass du nach der Prüfung erhalten hast 3 Monate..."

Quelle: Juyas