Darf man in der Einleitung von einer Inhaltsangabe das Ende verraten und wenn nicht, darf man dann Spannung erzeugen?

4 Antworten

In der Einleitung sollst du lediglich ganz kurz in einem bis maximal 2 Sätzen die Geschichte zusammen fassen. Dabei sollst du auch das Ende verraten! Die Inhaltsangabe ist ja auch nicht da, um Spannung zu erzeugen. Ganz im Gegenteil, sie soll die Geschichte kurz und knapp erzählen.

In der Einleitung schreibst du dann einfach ganz kurz die aller wichtigsten Handlungen. Beispielsweise, dass sich Hans und Paula lieben und heiraten, ein Kind bekommen und am Ende der Exfreund von Paula den Freund Hans und das Kind umbringt. Ausführlich wirst du dann logischerweise erst im Hauptteil.

Vergiss das also mit der Spannung erzeugen. Ist nicht wirklich "verboten", aber ist ja auch absolut nicht das Zeil und eher falsch, weil du ja alles verraten sollst.

Nur zur Sicherheit: TechnikSpezi hat in allem recht!!!!!!

In eine Inhaltsangabe gehört alles in gebotener Kürze. Sie ist überflüssig, wenn der Leser anschließend nicht über den Inhalt informiert ist. Und das Ende gehört auch nicht in die Einleitung. Und sie auf eine bestimmte Anzahl von Sätzen zu begrenzen, halte ich für "Lehrerschrullen". Das mag als eine Übung innerhalt der Gesamtbesprechung berechtigt sein, kann aber nicht wesentliches Merkmal einer Inhaltsangabe sein.

Nein keine spannung erzeugen, du musst die geschichte sachlich neutral wiedergeben