Darf man im Alter von 16 Jahren mit dem Führerschein Klasse AM nach Tschechien fahren?

3 Antworten

Hallo,

das was siggibayr geschrieben hat ist grundsätzlich richtig, man muss dabei aber dennoch auf das in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat gültige Mindestalter achten.

Hat man das in dem jeweiligen Mitgliedstaat erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht, dann darf man unter Umständen auch mit der im eigenen Land gültigen Fahrerlaubnis nicht fahren.

Gemäß der 3. EU- Führerscheinrichtlinie darf jeder EU-Mitgliedsstaat das Mindestalter bei der Klasse AM bis auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben.

Da wir in Deutschland aber nicht von dem "eigentlichen Mindestalter" abweichen, düfte das kein Problem sein.

Über den AM in Tschechien konnte ich leider nichts finden. Da in Tschechien aber der A1 ab 16 Jahre erworben werden kann, kann man davon ausgehen, dass es für den AM ebenso der Fall ist.

http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/get-driving-licence/czech-republic/index_en.htm

Zur Sicherheit solltest du aber einfach mal im Konsulat der Tschechischen Republik nachfragen.

http://www.mzv.cz/dresden/

Viele Grüße

Michael

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Auszug aus Artikel 4 der 3. EU- Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG):

Führerscheine, die nach diesem Absatz Personen ausgestellt werden, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Alter liegt, sind nur so lange im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gültig, bis der Inhaber des Führerscheins das in den Absätzen 2 bis 4 vorgesehene Mindestalter erreicht hat.

Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeit von Führerscheinen in ihrem Hoheitsgebiet anerkennen, die Fahrzeugführern ausgestellt worden sind, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Mindestalter liegt.


Tschechien gehört zur EU. Folglich gilt deine nach EU-Recht harmonisierte Fahrerlaubnis. Das bedeutet: alles was du in Deutschland mit deiner Klasse AM fahren darfst, ist auch in Tschechien erlaubt.

Ist geregelt in Artikel 2 der 3. EU- Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG):

Nr. 1 "Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt".

Wenn du in Deutschland fahren darfst, darfst du damit auf jeden Fall auch im EU-Ausland fahren.