Darf man für ein Mehrfamilienhaus einen Router machen?

7 Antworten

Klar, erlaubt und möglich ist sowas.

Der Mieter der Leitung muss damit einverstanden sein, wenn er das ist gibt´s auch keinen Grund zur Beschwerde.

Ob das sinnvoll ist?

Nein, m.M.n. nicht. Eine 1Gbit/s-Leitung ist zwar schnell, aber das auch nur nach aktuellem (deutschem) Maßstab. Prinzipiell ist diese Geschwindigkeit immer noch viel zu langsam, aber immerhin haben wir schonmal 1Gbit/s.

Unabhängig von der Geschwindigkeit sehe ich das Problem eher darin, dass der Mieter immer auch die Möglichkeit hat einfach mal das Internet zu kappen - und das wie es ihm passt. Ebenso kann der Mieter (bzw. derjenige mit Zugriff auf den Router/Das Modem) diverse Einstellungen vornehmen und auch Prioritäten bei höherer Auslastung setzen.

Mir würde es nie in den Sinn kommen mein Netzwerk mit dem meiner Nachbarn zu teilen, einfach auch deshalb weil ich mein Heimnetz privat halten möchte. Ich brauche niemanden in meinem Netz der (theoretisch) in der Lage ist auf alle Geräte darin zuzugreifen, egal ob das Smart-Home Geräte, Repeater, diverse andere Geräte oder auch der Server ist.

Für Gäste habe ich einen passwortgeschützten Gästezugang via W-Lan eingerichtet und diesen auf das nötigste beschränkt. Ich hab meinem Nachbarn mal Zugriff auf mein Internet gegeben als er massivst von Störungen betroffen war, als Dauerlösung ist das für mich aber keine Möglichkeit.

Für mich wäre das aber sowieso eine Katastrophe müsste ich meine 1Gbit/s-Leitung mit 5 weiteren Personen teilen die ebenso aktiv mit dem Internet verbunden sind.

Ja - wie die andern schon sagten: Vollkommen legal. Gibt nich wie bei Rundfunkgebühren dass es ja nach Haushalt/Wohnung gezahlt werden muss. Oder wie bei irgendwelchen Online-Konten bei Streaming wo man nich so sharen darf offiziell den Account.

Internet kann man - wenn die Leitung reicht - für alle freigeben.

Wie Limearts aber erwähnte: Musst aufpassen. Reicht wenn einer was Illegales macht und im Zweifel räumt nen Trupp Polizisten erst mal aus deiner Bude alle Rechner, etc. raus - mit Durchsuchungsbeschluss. Bis du erklärt hast, dass auch andere Zugriff hatten und das für alle freigegeben war den Internet.

Klar nur ob das sinnvoll ist, wäre eine andere Frage.

Auch wenn man hiermit einen Gewinn generiert könnte das u.U. steuerlich relevant sein.

Klar. Ist auch nichts Anderes als eine WG oder ein Familienhaushalt. Zu beachten ist: Der Anschlussinhaber trägt die Verantwortung für das was über den Anschluss geschieht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd

kevin1905  01.01.2022, 18:25

Ja aber mit einfacher Belehrung, u.a. keine urheberrechtlich geschützten Werke runterzuladen ist man weitestgehend raus aus der Störerhaftung.

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Natürlich wäre es das.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – arbeite seit vielen Jahren in der IT