Darf man einfach so im Garten etwas verbrennen bzw Feuer machen?

11 Antworten

Hallo,

es kommt ganz stark darauf an was sie dort verbrennt. Die Gesetzeslage ist diffizil.. Müll privat verbrennen ist in Sonderfällen für Gartenabfälle noch erlaubt, eventuell gibt es hier auch regionale Unterschiede.. da spielen viele Aspekte rein.

Das Feuer muss so angelegt sein, dass genügend Abstand zu brennbaren Objekten ist. Bei einem "handelsüblichen" Feuer gibt die Feuerwehr als Maßstab 10m zu Gebäude, PKWs oder anderen Objekten an.

Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass kein Rauch auf benachbarte Gebäude zieht. Man stelle sich nur mal vor, irgendwo ist ein Fenster offen und der Rauchmelder löst aus und niemand ist zuhause. Wenn dann die Feuerwehr kommt, muss sie sich dafür verantworten.

Interessant hierbei ist, das ich einen ähnlichen fall habe. Nachbarin nutzt feuertonne und verbrennt meistens altes holz. ich rede aber hier von brettern. Äste hab ich in der tonne bisher noch nie oder sehr selten gesehen. seit diesem frühjahr kommt es mir auch so vor als ob der platz der feuertonne näher an meiner Grundstücksgrenze war. schätze mal so 2m. wie 3m kam es mir jedenfalls nicht vor, an sich nicht schlimm da der garten soweit auf meiner seite frei ist und nur der Zaun eben steht aber gegenüber stehen hohe bäume keine 5m weg allerdings in ihrem garten logischerweise. Daher würde mich nun mal interessieren ob so etwas überhaupt erlaubt ist. Da die frau auch meistens mit rechtsanwalt und polizei gleich droht, muss man da nicht viel drüber reden. Ich vermute mal beim nächsten verbrennen werd ich sie nochmal freundlich drauf hinweisen wie hoch die bußgelder derzeit sind. meistens fruchtet dies dann ehr. :-)

Dazu gibt es regional sehr stark abweichende Regelungen. Daher kann dir hier niemand eine abschließende Auskunft geben.

Eine rechtssichere Auskunft bekommst du aber beim Ordnungsamt deiner Kommune. Das ist auch der erste Ansprechpartner für Beschwerden wenn Gespräche mit der Nachbarin erfolglos sind.

Kurz gesagt müssen die Bestimmungen des immisionsschutzrechts (Bundesimmissionsschutzgesetz BimSchG bzw. Ergänzend das in einem Bundesland gültige Landesimmissionsschutzgesetz) sowie sofern es sich bei den verbrannten Dingen um Abfälle handelt, das Kreislaufwirtschaftsgesetz beachtet werden.

Zusätzlich kann es wie auch andere hier schreiben noch Ortsrecht (Satzungen) deiner Gemeinde geben.

Neben diesem öffentlichen Recht musst du auch noch nachbarrecht beachten (Zivirecht) wenn du diese etwa mit Rauch und Gerüchen störst.