Darf man eine Höchstparkdauer überschreiten auch wenn ich rechtzeitig ein neuen Parkschein nachlege?

6 Antworten

Nein. Du musst den Wagen mindestens wegbewegen, damit auch andere eine Chance haben, den Wagen abzustellen. Sonst könnte man ja gleich Tickets für 8 Stunden zum doppelten Preis anbieten.

Stell die Kiste auf einem kostenlosen Platz ab und hol Deinen escooter aus dem Kofferraum. Der hast sich in kurzer Zeit amortisiert.

Bruns22 
Fragesteller
 18.08.2021, 10:43

Du hast die Frage nicht komplett gelesen. 😁

0
RobertLiebling  18.08.2021, 10:51
@Bruns22

Wie kommt denn dein Auto in die Nähe des Betriebs? Dieselben Straßen nimmst du mit dem Scooter.

0
sumpfbub  18.08.2021, 10:54

Wenn Dein Problem mit dem Bein von Dauer ist, mag es vielleicht Erfolg versprechen, einen Behindertenausweis zu beantragen. Damit kannst Du kostenlos parken.

0

Die Parküberwacher machen zum Beweis ein Foto von einem Rad, auf dem man den Stand des Ventils erkennen kann und eines vom gesamten Fahrzeug. Früher haben sie mit Kreide den Reifen markiert oder den Ventilstand im Uhrzeigersystem (0 - 12 Uhr) protokolliert. Damit beweisen sie Dir, daß das Fahrzeug nicht bewegt wurde und die Höchstparkzeit überschritten wurde. Das machen sie im Übrigen auch bei Anhängern, die über 2 Wochen ohne Zugfahrzeug auf der Straße geparkt sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt Firmen, die Ihren Mitarbeitern Parkausweise zur Verfügung stellen (Anwohnerparkausweise) Ich meine aber, dass es diese nicht beliebig viel gibt.

Frag einfach mal nach.

Oder darf ich auch 8 Stunden stehen wenn ich rechtzeitig einen Parkschein Löse ?

Du meinst sicher einen weiteren 4-Std.-Parkschein.

Das ist keine unübliche Handlungsweise. Unsere Politessen markieren die Reifen, wenn sie den Eindruck haben, dass dies gemacht wird. (es sind ja stets die gleichen problematischen Parkplätze)

Wenn Du Deinen Plan verfolgen willst, schiebe Dein Auto einfach einige Zentimeter vor oder zurück, dann steht er nicht an der selben Stelle.

Du könntest auch den Parkplatz verlassen und gleich danach z.B. rückwärts gleich wieder in Beschlag nehmen. 😉

Höchstparkdauer sagt doch schon alles.

Du kannst aber vor Ablauf deinen Wagen umparken und wieder erneut die Höchstparkdauer nutzen.