Darf man ab 16 Jahren mit einem Rottweiler alleine raus gehen?

9 Antworten

Hallo, in NRW darf man Rottweiler nur führen wenn man volljährig ist und über den Sachkundenachweis nach Paragraph 6 LHundG NRW, für "Gefährliche Hunde" verfügt.

Man darf auch dann den Hund nur mit Maulkorb und Leine führen. Der Hund ist nur für die Personen von Maulkorb und Leine befreit, die mit ihm den Wesenstest absolviert haben!

Die anderen Hunde von euch darf man auch nur führen wenn man über den Sachkundenachweis nach Paragraph 11, für "Große Hunde" verfügt!

kommt drauf an wo du wohns. Ich wohne zb. in St Gallen und hab mir mit 16 einen Dogo und mit 17 einen Pitbull gekauft. in Zürich sind Pitbulls verboten, trotzdem bin ich jedes wochenende mit meinen pit in ZH und die Bullen gucken nur. Wahrscheinlich würde dich eh niemand kontrolieren. Noch etwas schmicke und du siehst eh aus wie 18.

Huhu EddiLulu,

nein du darfst diesen Hund nicht einmal an der Leine halten. Du brauchst dafür den Sachkundenachweis für gefährliche Hunde, diesen kannst du erst mit 18 Jahren machen. Gehst du nun trotzdem mit dem Hund raus, wirst dabei erwischt, gibt das eine Anzeige.

Der Sohn von Bekannten ist auch heimlich mit dem Rottirüden rausgegangen, 17 Jahre alt und der Hund dazu noch ohne Maulkorb, Nachbarn haben ganz brav Fotos gemacht, Hundebesitzer haben sich beschwert. Also wurde er angezeigt und verurteilt, 8 000 Geldstrafe, heißt um genau zu sein mit 17 Jahren in der Schuldenfalle, da kann man nur sagen Hut ab und herzlichen Glückwunsch.

Im übrigen kannst du einen Rottweiler nicht mit einem Berner oder Dalmatiner vergleichen, ein Rottweiler ist ein ganz anderer Schlag. Der Rottweiler hat einen starken Willen und ein gutes Maß an Temperament, für so einen Hund sollte man einiges an Erfahrung mitbringen. Der Hund braucht eine sehr gute Erziehung, eine konsequente Hand und eine feste Bezugsperson, dann ist dieser Hund glücklich und einer der schönsten Rassen die es gibt.

Das ihr euch diese Frage überhaupt stellt und da scheinbar keiner so richtig weiß was da Sache ist, zeigt dass ihr warten solltet. Informiert euch noch einmal ganz genau über die Haltungsbedingungen, da kommt ebenfalls noch einiges auf euch zu. Wenn diese Dinge geklärt sind, sucht ihr euch eine anständige Hundeschule und erst dann kann man über die Anschaffung nachdenken und sollte sich im klaren darüber sein, dass es ein Kategorie 2 Hund ist und dass nunmal eben Einschränkungen mit sich bringt.

LG

Laut Gesetz dürftest du eigentlich nicht, aber wer weiß schon das du noch nicht 18 bist? Wenn nichts passiert und du ganz normal mit dem Hund Gassi gehst, ist das kein Problem.

PitBullDMC  05.10.2013, 23:04

Und wenn was passiert zahlt keine Versicherung und der Hund wandert ins Heim!

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aotearoa01  05.10.2013, 23:04

Und wenn was passiert?...

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ivivi  05.10.2013, 23:52

Passiert ja nichts wenn der Hund gut erzogen ist. Falls er schwierig wird, sollte er natürlich nicht mit ihm Gassi gehen.

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PitBullDMC  05.10.2013, 23:55
@ivivi

Das Gesetz ist da sehr streng. Er darf auch dann nicht.

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PitBullDMC  06.10.2013, 00:25
@ivivi

Bist ja auch nicht mit 16 Auto gefahren und hast das damit rechtfertigt dass du ja fahren kannst.

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PitBullDMC  06.10.2013, 00:25
@ivivi

Wenn die Eltern dass Hundegesetz von NRW kennen, werden sie das tunlichst verhindern!

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ivivi  06.10.2013, 03:26
@PitBullDMC

Das mit dem Autofahren ist nicht das gleiche.

Kann sein, dass das Gesetz in Deutschland ja strenger ist.

Ich wohne in der Schweiz, in meinem Kanton heisst es laut Gesetz auch, dass unter 18-jährige nicht berechtigt sind Listenhunde zu halten.

Ich hab auf jeden Fall trotzdem mit 15 einen Rottweiler betreut und hatte beim Gassi gehen nie Probleme. Ist vil auch was anderes als einen Listenhund zu "besitzen".

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YarlungTsangpo  06.10.2013, 06:40
@ivivi

Deine Tipps und dein Verhalten sind auch in der Schweiz absolute Verantwortungslosigkeit gegenüber dem Hund!

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ivivi  06.10.2013, 08:21
@YarlungTsangpo

Nein, eher gegenüber dem Staat. Der Hund war absolut gut erzogen und liebenswert, ich hatte bereits Hundeerfahrung und somit hätte absolut nichts passieren können.

Die Besitzer des Hundes gaben mir die Verantwortung obwohl sie wussten wie alt ich war.

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MitHundenSein  06.10.2013, 08:38
@ivivi

Erziehung hin oder her: Ein Hund ist kein Roboter und keine Kommandomaschine. Kein Tier und kein Mensch ist bereechenbar.

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Narva  06.10.2013, 09:46
@ivivi

@ivivi dann hat der Besitzer absolut verantwortungslos gehandelt! Wenn Du mit dem Hund in einen Kontrolle gekommen wärst wäre auch in der Schweiz der Hund dem Besitzer entzogen worden und in einem Tierheim gelandet....die Schweiz ist da auch nicht zimperlich und leider auch nicht immer sehr Hundegerecht, siehe den Fall mit dem 9 Monate alten Junghund der "wegen Bösartigkeit" eingeschläfert wurde (aktuell im Tagi)

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cartien  06.10.2013, 11:03
@ivivi

Wenn ich sowas lese kräuseln sich mir die Nackenhaare, egal wie lieb ein Hund ist, ein Hund ist und bleibt ein Tier, Tiere sind unberechenbar, dass ist nunmal so. Unverantwortlich solche Tipps zu geben, dich sollte man doch wahrlich sperren.

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PitBullDMC  06.10.2013, 11:27
@ivivi

Wie definiert sich denn dass nichts passieren kann? Wenn ein fremder Hund ohne Leine angerannt kommt und sich mit deinem fetzt, wobei nur der andere Hund verletzt wird und dich der Besitzer dann deswegen beim Amt meldet, hat das mit "meiner ist gut erzogen" nichts mehr zu tun. Egal wer in dieser Situation recht bekommt, fliegt ja zwangsläufig auch auf das man schon ohne Genehmigung den Hund geführt hat - und dessen Halter ihn gesetzeswidrig überlassen hat.

Das mit dem Auto ist ganz genau das Gleiche! Die Strafe bei Auto wäre sogar geringer!

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PitBullDMC  07.10.2013, 00:16
@ivivi

Ich nicht....

Hier geht es doch nicht um eine Meinung sondern ums Gesetz! Nicht darum ob du es erlaubst, sondern ob er/ sie tatsächlich darf!

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ivivi  07.10.2013, 00:23
@PitBullDMC

Es darf doch jeder selbst entscheiden was man machen will. Ich habe nicht behauptet, er/sie darf! Habe nur gesagt, dass ich trotzdem mit dem Hund rausgehen würde, auch wenn es gesetzlich nicht erlaubt ist.

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PitBullDMC  07.10.2013, 00:25
@ivivi

Ja da hast du fast recht. Es wäre deine Sache und die des eigentlichen Halters.

Aber nochmal: Man will hier eine richtige Antwort, nicht eine Meinung!

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inicio  06.10.2013, 12:54

du kannst doch hier nicht aufrufen gegen das gesetz zu verstossen(ich finde es ja auch bloede und willkuerlich) -.

wenn das auffligt -wird der hund einkassiert und eine hohe geldstrafe fuer die besitzer ist faellig...

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ivivi  07.10.2013, 08:51
@inicio

habe hier weder meinen namen, noch meinen kanton oder mein geburtsdatum angegeben, also ist es unmöglich dass einer herausfindet wer ich bin

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Narva  07.10.2013, 09:51
@ivivi

@ivivi Nein wir "normalos" können dich nicht identifizieren, ein fähiger könnte deinen Wohnort über deine IP Adresse erfahren, aber das ist ja nicht der Springende Punkt ...worüber man sich hier aufregt ist deine Sorglosigkeit! Du riskierst mit diesem Verhalten das ein Tier seinem Besitzer entzogen wird und sein restliches Leben hinter Gittern verbringen muss, wenn es nicht nach einer gewissen Zeit durch eine Todesspritze von seinem Schicksal erlöst wird...und das nur weil Du der Meinung bist das ja nichts passiert.

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caroline00  07.10.2013, 10:40
@Narva

omg übertreibt hier doch nicht alle so.. ich würde sagen hört auf zu diskutieren ^^

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PitBullDMC  07.10.2013, 12:19
@Narva

Man kann google auch nach ihrem Profilbild suchen lassen...

;)

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PitBullDMC  07.10.2013, 14:14
@ivivi

:D ich hätte es auch löschen lassen, keine Sorge Vivi

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PitBullDMC  07.10.2013, 14:22
@ivivi

Über dein Profilbild hier hatte ich dich nicht gefunden. Nur zur Info.

Bei einer Sache bin ich nicht sicher. Kannst du Klavier spielen?

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ivivi  07.10.2013, 14:26
@PitBullDMC

ach so, da hast du mich gefunden..

hahaha ich glaub ich muss da ein paar Infos löschen :D

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ivivi  07.10.2013, 14:27
@ivivi

Nein, Klavier spielen kann ich nicht.. wieso :o ?

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Wieso solltest du das nicht dürfen ?... es gibt keine Altersfreigabe für das Gassi gehen von Hunden.

Du bist halt verantwortlich wenn was passiert, bzw. ihn nicht halten kannst und was passiert oder so.

inicio  05.10.2013, 22:21

lies bitte :Hundeverordnung NRW -Listenshund

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PitBullDMC  05.10.2013, 23:08

Weil das Hundegesetz von NRW vorschreibt dass er volljährig und sachkundig sein muss!

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